Ein FDP-naher oberschwäbischer Unternehmer wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Ist das ein Anlass, Parteispenden zurückzuzahlen? Das sei rechtlich gar nicht möglich, argumentiert der Landesverband.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Trotz des Urteils gegen den oberschwäbischen Unternehmer Christian H. wegen Steuerhinterziehung und Markenrechtsverstößen plant die FDP keine Rückzahlung von Parteispenden. „Eine Rückabwicklung wirksam angenommener Spenden ist rechtlich nicht möglich“, antwortete ein Sprecher des FDP-Landesverbands auf eine Anfrage dieser Zeitung. Der Umgang mit Spenden erfolge „nach der einschlägigen Rechtslage“.

 

Der in der Personalvermittlung und im Handel tätige Unternehmer war vom Amtsgericht Ravensburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht ahndete damit 15 Fälle von Steuerhinterziehung in insgesamt sechsstelliger Höhe und 60 Markenrechtsverstöße. Es ging um einen groß angelegten internationalen Handel mit Kosmetika, bei dem die Staatsanwaltschaft einen erheblichen „kriminellen Aufwand“ sah. Im Prozess hatte H. durch seine Verteidiger ein Geständnis ablegen lassen. Dies war Teil einer Absprache zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung. Wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilte, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig geworden; keine Seite hat demnach Rechtsmittel eingelegt.

Von den laufenden Ermittlungen habe man nichts gewusst

Nach Angaben der Südwest-FDP ist H. seit Anfang 2016 Parteimitglied. Von den damals bereits seit Jahren laufenden Ermittlungen habe man nichts gewusst, aber auch nicht danach gefragt; gerade für eine Rechtsstaatspartei gelte die Unschuldsvermutung. Auf Fragen nach Parteispenden von H. oder dessen Firmengruppe hatte der Landesverband geantwortet, es habe keine veröffentlichungspflichtigen Spenden gegeben; unterhalb der Schwelle dafür von 10 000 Euro dürfe man keine Auskunft geben. Zu einer möglichen Rückzahlung hieß es vor dem Urteil: „Diese Frage stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“

Ausgeschlossen hatten die Liberalen eine Unterstützung für den Ravensburger Bundestags-Kandidaten Benjamin Strasser; dessen aktueller Wahlkampf werde weder durch H. noch durch die Firmengruppe finanziert. Strasser, der auf dem aussichtsreichen achten Platz der Landesliste kandidiert, firmiert nach wie vor als Pressesprecher der Firmengruppe. Er soll von den Taten nichts gewusst haben, zumal sie Jahre vor seinem Eintritt in das Unternehmen geschahen. Bei Veranstaltungen von H. war wiederholt Bundes- und Landesprominenz der FDP aufgetreten.