Ein 37-jähriger Mann aus Mundelsheim, der im Juni 2020 seine Ex-Partnerin und deren kleine Tochter tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart stellte überdies die besondere Schwere der Schuld fest. Der Richter sagte, die Tat gleiche einer Hinrichtung.

Stuttgart - „Die Unbegreiflichkeit dieses Verbrechens macht fassungslos“ – mit diesen Worten leitete der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann seine Urteilsbegründung ein. Nach fast vier Monaten Verhandlungen ist im Landgericht Stuttgart der Prozess wegen des Doppelmordes im Juni 2020 in Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) zu Ende gegangen. Ein 37-jähriger Industriemechaniker aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) wurde wegen des Mordes an seiner 41-jährigen ehemaligen Lebensgefährtin und deren neunjähriger Tochter zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist auch bei guter Prognose damit so gut wie ausgeschlossen. „Sie haben mit einer Brutalität und Skrupellosigkeit gehandelt, die einer Hinrichtung gleicht“, sagte der Richter.