Lebenslange Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Mordes an Carolin G. in Endingen, so lautet das Urteil des Freiburger Landgerichts für den angeklagten rumänischen Lastwagenfahrer. Nach dem Prozess wird der 40-Jährige auch in Österreich vor Gericht gestellt.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Lebenslange Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Mordes am 6. November 2016 an Carolin G. (27) in Endingen, so lautet das Urteil des Freiburger Landgerichts für den angeklagten Catalin C. (40). Die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack stellte in ihrer Begründung am Freitag auch die besondere Schwere der Schuld fest und schuf so die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung. Damit würde der rumänische Fernfahrer auch nach 15 Jahren Haft in einer besonderen Einrichtung bleiben müssen – zum Schutz der Allgemeinheit.

 

Diese Maßnahme begründete die Strafkammer nicht allein mit der Brutalität des Verbrechens an der Joggerin in Endingen. Hinzu kommt eine vergleichbare Tat im österreichischen Kufstein im Januar 2014, die der Verurteilte eingeräumt hat – die aber in Freiburg nicht verhandelt wurde. In Kufstein wurde in der Nähe eines Parkplatzes, auf dem Catalin C. seinen Lastwagen abgestellt hatte, die französische Studentin Lucille K. (20) am Ufer des Inn sexuell misshandelt und umgebracht. Beide Taten zeigten „frappierende Übereinstimmungen“, geradezu „eine Handschrift“, erklärte die Richterin. In beiden Fällen wurden die jungen Frauen unvermittelt mit hoher Aggressivität angegriffen und auf den Kopf geschlagen, an einen nicht einsehbaren Ort geschleift, halb entkleidet, misshandelt und danach einfach liegen gelassen.

Catalin C. hatte in der Untersuchungshaft gegenüber einem Psychiater erklärt, es habe keinen Unterschied zwischen Kufstein und Endingen gegeben. Dass der Angeklagte beide Taten „mit einem Muster von Brutalität und Vernichtungswillen“ begangen habe, rechtfertige die Annahme, dass „eine dauerhaft verfestigte Neigung“ zur Gewalt vorliege.

Der Täter bestreitet sexuelle Motive

Weil der Täter zwar die Tötung von Carolin G. in Endingen zugegeben, aber sexuelle Motive bestritten hatte, musste sich das Gericht auf Indizien und Gutachten stützen. Danach ist es zwar nicht restlos geklärt, in welcher Reihenfolge die Gewalttat abgelaufen ist. Aber mit mindestens einem Schlag habe der Angreifer die Frau, als sie joggte, vermutlich sofort bewusstlos gemacht. Sie muss nach den Ergebnissen der medizinischen Untersuchungen noch gelebt haben, als sie weggeschleift und sexuell misshandelt wurde. Es spiele keine Rolle, ob die Tötung zur Ermöglichung oder zur Vertuschung der schweren Vergewaltigung erfolgte, sagte die Richterin. Das Opfer habe unter keinen Umständen mit dem Leben davonkommen dürfen, und es sei dem Täter „egal“ gewesen, ob er die Vergewaltigung „an einer lebenden, sterbenden oder toten Frau vornahm“.

Einige Fragen – vor allem das Warum – blieben unbeantwortet, weil der Täter geschwiegen hat. Seine Motive könne sich Catalin C. zurzeit wohl selbst nicht eingestehen. „Verbrechen wie die Ermordung von Carolin G. passieren nicht wie Unfälle“, betonte die Richterin. „Sie werden von Menschen begangen. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass Menschen auch dunkle Seiten haben.“ Was nicht heiße, dass man aufgrund von Demütigungen in der Kindheit und der Ehe zum Frauenhasser und Gewalttäter werde. „Ein empathischer, Frauen liebevoll zugewandter Mann wäre nicht in der Lage gewesen, eine solche Tat zu begehen“, sagt die Richterin Eva Kleine-Cosack.

Der Rechtsanwalt der Familie nennt das Urteil gerecht

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen, einige Prozessbeobachter klatschten Beifall, die Familie der Ermordeten ertrug auch die letzte von sieben Sitzungen in tapferer und aufrechter Haltung. „Ein gerechtes Urteil“, sagte ihr Rechtsanwalt Peter Oberholzner.

Catalin C. wird sich bald vor dem Landgericht Innsbruck für die Tötung von Lucille K. verantworten müssen. Österreich hat bereits die Auslieferung beantragt, erklärte ein Sprecher des Karlsruher Oberlandesgerichts. Darüber entschieden würde erst, wenn das Freiburger Urteil rechtskräftig sei, sagte Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Innerhalb einer Woche kann gegen das Freiburger Urteil Revision eingelegt werden.