Der Haupttäter im Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten bekommt die Höchststrafe. Sein Kompagnon verlässt das Gericht als freier Mann.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Frankfurt - Es kommt nicht gerade häufig vor in deutschen Gerichtssälen, dass die Angehörigen des Opfers darum bitten, dem Täter doch bitte Glauben zu schenken. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt ist das der Fall. Stephan Ernst, der Mörder von Walter Lübcke, hat angegeben, dass Markus H. mit dabei gewesen sei, als der Kasseler Regierungspräsident auf seiner Terrasse erschossen wurde. Das Problem: Es gibt keine Spuren, keine DNA. Nur diese Aussage. Die wollen die Witwe und die Kinder von Walter Lübcke glauben, damit auch H. wegen des Mordes verurteilt wird. Das Gericht sieht es anders: Anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gegenüber Markus H., allerdings wegen illegalem Waffenbesitz. Freispruch im Fall des Mordes. „Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung am Donnerstag.