Das Landgericht Stuttgart hat den 30 Jahre alten Stephane V. wegen Mordes an seiner Bekannten Lena W. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verteidiger findet das Urteil „erschütternd“. Er will die Entscheidung anfechten.

Stuttgart - Stephane V. nimmt das Urteil der 9. Schwurgerichtskammer äußerlich reglos auf: Höchststrafe, lebenslang wegen heimtückischen Mordes. „Wir sind überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagt Vorsitzender Richter Wolfgang Hahn. „Dieses Urteil ist erschütternd, obwohl es zu erwarten war“, sagt Verteidiger Jerome Bauer. Die 9. Strafkammer habe sich noch nie durch besondere Ermittlungsfreude hervorgetan, kritisiert der Verteidiger. Selbstverständlich würden er und sein Mandant die Entscheidung in der Revision vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Er wisse aber auch, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch seien.

 

Am Abend des 9. September vergangenen Jahres hatten sich Lena W. und der Angeklagte in der Stuttgarter Innenstadt getroffen. Der 30-jährige Koch und die angehende Erzieherin wollten sich eine Wohnung anschauen. Lena W. hatte schon zuvor bei Stephane V. als Untermieterin in Zuffenhausen gewohnt. In der Nacht auf 4. August war in dem Gebäude ein Brand ausgebrochen, die Beiden verloren die gemeinsame Wohnung, wollten aber aus finanziellen Gründen wieder zusammenziehen. Ein Paar waren sie nicht.

Lena W. habe dem Angeklagten vertraut

Warum der Freizeitpianist und die junge Frau den Weg über den Pragfriedhof im Stuttgarter Norden wählten, sei nicht zu klären gewesen, so Richter Hahn. Vielleicht habe Stephane V. vorgegeben, dies sei eine Abkürzung. Jedenfalls habe Lena dem 30-Jährigen vertraut, habe sich ohne Angst mit ihm auf den dunklen Friedhof begeben. „Und das hat er sich zunutze gemacht“, sagt der Richter. Die Kammer sei überzeugt, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt habe. Daher sei es Mord. Zudem hatte der Leichnam der jungen Frau keine Abwehrverletzungen aufgewiesen. Sie sei arg- und wehrlos gewesen, sie habe keinen Angriff auf sich erwartet, so Richter Hahn.

Am Gräberfeld 62 habe Stephane V. der ahnungslosen Lena einen Keramikübertopf auf den Kopf geschlagen. Ob sich die 21-Jährige mehrere Meter fortgeschleppt oder der Angeklagte sie gezogen habe, sei unklar. Jedenfalls habe der 30-Jährige weiter mit dem Gefäß zugeschlagen bis es zerbrochen sei. Er habe sie auch gegen den Kopf getreten und sich dann auf ihre Brust gesetzt, um sie zu ersticken.

Bei der Schilderung der Tat bricht der Adoptivvater Lenas in Tränen aus. Er und seine Frau hatten Lena einst zwei Tage nach ihrer Geburt zu sich genommen.

Der Angeklagte hat beständig seine Unschuld beteuert

Der Angeklagte hat beständig seine Unschuld beteuert. Es gebe aber keinerlei Hinweise auf einen anderen Täter, so der Richter. Dagegen lägen eine enorme Vielzahl von Indizien und Spuren vor, die nur den Schluss zuließen, dass der 30-Jährige Lena getötet habe. Am Tatort waren abgerissene Hemdknöpfe des Angeklagten gefunden worden, ebenso ein Bügel seiner Sonnenbrille. An seinem linken Schuh fand man ein Kopfhaar Lenas, am rechten Schuh Fasern ihres Halstuchs und ihr Blut. Blut des Opfers war auch auf dem Hemd des Angeklagten. Und auf einer Scherbe des zerbrochenen Gefäßes stellten die Experten ihr Blut und die DNA des Angeklagten sicher.

Die Version des 30-Jährigen sei widerlegt, so Richter Hahn. Stephane V. hatte gesagt, Lena habe sich auf dem Friedhof mit jemandem treffen wollen, der sie kurz zuvor angerufen habe. Auf dem Friedhof sei er mit einer Gruppe kiffender Jugendlicher aneinandergeraten – deshalb das zerrissene Hemd. Dann habe er Lena alleingelassen. „Das ist nicht vorstellbar“, sagt Hahn. Der Vorsitzende Richter merkt aber auch an. „Es fehlt etwas Gravierendes: das Motiv.“ Es müsse wohl eine Äußerung Lenas gewesen sein. Zu klären sei dies letztlich nicht gewesen.

Der 30-Jährige hat seinen Suizid angekündigt

Stephane V. hatte angekündigt, er werde sich im Falle eines Schuldspruchs umbringen. „Ich habe ihm gesagt, er soll keine Dummheiten machen. Er hat es mir versprochen“, so Verteidiger Bauer.

Die Adoptiveltern Lenas haben die Initiative „Ein Stern für Lena – gegen Gewalt“ gegründet. „Wir möchten im Sinne Lenas im neuen Schuljahr Gewaltpräventionsangebote für Jugendliche unterstützen“, so Lenas Mutter. Wer dabei mithelfen wolle, könne sich per E-mail unter prell@kowald-partner.de an ihren Anwalt wenden.