An manipulierten Geldautomaten hat ein 32-Jähriger die Daten von Zahlungskarten abgefischt. Jetzt bleibt er weiter im Gefängnis. Die Hintermänner haben abkassiert und sind noch frei.

An manipulierten Geldautomaten hat ein 32-Jähriger die Daten von Zahlungskarten abgefischt. Jetzt bleibt er weiter im Gefängnis. Die Hintermänner haben abkassiert und sind noch frei.

 

Karlsruhe - Drei Jahre Gefängnis statt schnell verdientes Geld: Ein 32-jähriger Mann ist am Freitag in Karlsruhe verurteilt worden, weil er in 21 Fällen Geldautomaten in vier Bundesländern manipuliert hat. Die so gesammelten Daten von 278 Bankkunden wurden auf gefälschte Zahlungskarten kopiert. Andere Mitglieder der Bande hoben damit im Ausland Geld ab - insgesamt 146 000 Euro. Dieser weit verbreitete Betrug wird als „Skimming“ bezeichnet.

Der Angeklagte war bereits am ersten Prozesstag Anfang Dezember geständig. Außerdem gab er den Ermittlern die Namen der noch flüchtigen Hintermänner preis. „Ich bin zuversichtlich, dass wir sie irgendwann erwischen“, sagte Staatsanwältin Ilona Finger in ihrem Plädoyer.

Er habe sich nach dem frühen Unfalltod des Vaters mit wechselnden Arbeiten durchs Leben geschlagen, sagte der bisher in Osteuropa lebende Mann dem Gericht. In der Hoffnung auf eine Arbeit habe er sich im Januar 2013 in Frankfurt am Main mit einem Mann getroffen. Dieser habe ihm dann die Technik für das Ausspähen der Kartendaten gezeigt. Verteidiger Karlheinz Schnell sagte, sein Mandant sei zuvor noch nie straffällig geworden und aus einer „unglücklichen wirtschaftlichen Situation“ heraus „gelinkt worden“.

Die Tatumstände seien von Anfang an recht klar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl in seiner Urteilsbegründung. Bei der Festlegung des Strafmaßes sei es daher vor allem um die juristische Bewertung gegangen. Hier folgte das Gericht nicht der Auffassung des Verteidigers, dass der Angeklagte lediglich eine untergeordnete Rolle in der Bande gespielt habe. Er sei Mittäter gewesen, habe „ein gleichberechtigter Partner“ sein sollen, sagte Scholl.

Freispruch für 31-jährigen Bruder des Verurteilten

Strafmildernd wertete das Gericht aber das Geständnis des Angeklagten und seine Mitwirkung an der Aufklärung des Falls. Die Staatsanwältin hatte ein Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten beantragt, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren auf Bewährung.

Freigesprochen wurde der 31-jährige Bruder des Verurteilten, der erst kurz vor der Festnahme im April nach Deutschland gekommen war. Die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte seien nicht nachzuweisen gewesen, sagte Richter Scholl. Der bereits kurz nach Prozessbeginn freigelassene Bruder kann nun eine Entschädigung für die Dauer der Haftzeit beanspruchen. Das Verfahren ist abgeschlossen - Verteidiger Schnell kündigte an, dass sein Mandant keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.