Er kam und ging in Fußfesseln: Ein 22-jähriger Angehöriger einer syrischen Großfamilie, die mit über 150 Straftaten Polizei und Justiz in Atem hält, ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Bei einer Auseinandersetzung auf dem Mailänder Platz im September 2024 hatte er eine Gruppe und eine unbeteiligte Passantin mit einem Messer bedroht, um eine 16-Jährige, die er als seine Freundin ansah, zum Mitgehen zu zwingen. Die 18. Strafkammer des Landgerichts wertete dies aber nicht, wie zunächst angeklagt, als Geiselnahme, sondern als Nötigung und Bedrohung. Ersteres hätte eine Mindeststrafe von fünf Jahren bedeutet.
Der Prozess um den 22-Jährigen und die Tat am Mailänder Platz hatte vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil es erneut um eine Straftat mit einem Messer ging, für die bereits vier andere Brüder einer syrischen Großfamilie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden – beziehungsweise derzeit vor Gericht stehen. Der eine, ein 19-Jähriger, war wegen einer Messerattacke am Mailänder Platz im November 2023 zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden. Drei weitere Brüder, 17 bis 27 Jahre alt, müssen sich derzeit für einen Messerangriff in der Königstraße Ende Juli 2024 vor Gericht verantworten.
Richterin: „Enorm schnell rückfällig“
Zu jener Zeit war der Angeklagte gerade aus drei Jahren Haft entlassen worden – unter anderem wegen Gewaltdelikten. „Und dann sind Sie enorm schnell rückfällig geworden“, sagt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt zu dem Angeklagten in Fußfesseln. Am 4. September 2024 gegen 21 Uhr zückte er ein Klappmesser, „und nicht etwa nur ein Teppichmesser“, so die Richterin. Auf dem Mailänder Platz wollte er eine 16-Jährige, die dort mit Freunden unterwegs war, gegen ihren Willen einsammeln und zudem den Widerstand ihrer gleichaltrigen Freundin brechen, die das Handy des Opfers an ihn nicht herausgeben wollte.
„Ich stech dich ab“ – offenbar fielen diese Worte nicht das erste Mal, um die lästige Begleiterin der 16-Jährigen abzuschütteln. Schon 14 Tage vorher soll er so gedroht haben. Dabei war diese Beziehung eher einseitig – und der Angeklagte habe dies nicht akzeptiert. „Und offensichtlich war es völlig normal, ein Messer als Drohmittel einzusetzen, so Richterin Lauchstädt. Allerdings sei der Tatbestand einer Geiselnahme nicht festzustellen – und daher habe die Kammer auf Nötigung und Bedrohung entschieden. Mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren, ohne Bewährung. Gleichzeitig droht dem 22-Jährigen die Abschiebung.
Eine Passantin gerät zufällig ebenfalls ins Visier
Der Fall kennt aber nicht nur die beiden 16-Jährigen als Opfer. Sondern auch eine unbeteiligte Passantin – auf dem Heimweg vom Weindorf zum Parkhaus. Zufällig gerät die 21-Jährige mit ihrem Mobiltelefon in der Hand in die Szenerie. Die 21-Jährige wird von der bedrohten Gruppe gebeten, die Polizei zu rufen. Und dann steht plötzlich ein wütender junger Mann vor ihr, bedroht sie mit einem Messer und fordert: „Gib mir dein Handy!“ Laut Gericht habe er damit verhindern wollen, dass sie den Notruf wählt.
Für Staatsanwalt Christian Wanjelik ist der Fall damit nicht nur die Tat eines jungen Mannes, der seine vermeintliche Freundin als Besitz sieht und dabei „sehr verroht und rücksichtslos“ vorgeht. Für ihn geht es auch um das beeinträchtigte Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit. Denn die Zeugin, die unfreiwillig in das Geschehen geriet, „hält sich seither möglichst nicht mehr alleine in Stuttgart auf“, sagt Wanjelik. Sie habe angenommen, dass der Angreifer sie erstechen werde. Immerhin sei ihr schnell die Flucht gelungen.
Wofür die „Strafjustiz nicht zuständig“ ist
Der Staatsanwalt, der ebenfalls vom ursprünglichen Vorwurf der Geiselnahme der 16-Jährigen abrückt und insgesamt zwei Jahre und vier Monate Haft fordert, will diese Tat vom Mailänder Platz indes getrennt von den politischen Debatten um kriminelle und gewaltbereite junge Flüchtlinge gesehen wissen. „Bei aller Wut, Empörung und Besorgnis um eine fehlgeschlagene Integration ist zu sagen: Dafür ist die Strafjustiz nicht zuständig, sie kann das auch nicht korrigieren“, so Wanjelik. Der 22-jährige habe aber „die große Chance vertan, in diesem Land zu leben“.