Alle fünf Angeklagten sind im Gefängnis: Sie hatten eine Plantage in einem leer stehenden Haus angelegt. Die Ernte hätte bis zu einer halben Million Euro einbringen können.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Aidlingen - Die Ernte hätte bis zu einer halben Million Euro einbringen können: Fünf Männer hatten im Aidlinger Ortsteil Dachtel eine Plantage mit 811 Cannabis-Pflanzen angelegt. Im vergangenen September kam der Fall vor das Stuttgarter Landgericht. Am Ende sind alle Angeklagten wegen bandenmäßigen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden. Ihre Haftstrafen reichen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu fünf Jahren und drei Monaten. Die höchste Strafe erhielt ein 44-jähriger Mann aus Sindelfingen, der mit der Hausbesitzerin verheiratet ist. Seine Aufgabe war, die Drogen zu verkaufen.

 

Selbst die Ermittler staunten

„Da staunten selbst erfahrene Rauschgift-Ermittler der Kriminalpolizei Böblingen nicht schlecht, als sie ein seit Längerem leer stehendes Gebäude in Aidlingen betraten“, berichtete das Polizeipräsidium Ludwigsburg Anfang März des vergangenen Jahres: Über mehrere Zimmer und zwei Stockwerke erstreckte sich die „überaus professionell eingerichtete Cannabis-Aufzuchtanlage“. Nachbarn hatten die Polizei auf den groß angelegten Drogenanbau aufmerksam gemacht. Ihnen waren die Aktivitäten in dem Haus aufgefallen. Drei Männer im Alter von 33, 34 und 37 Jahren sind damals an Ort und Stelle verhaftet worden. Im Laufe der Ermittlungen kam die Polizei noch den beiden weiteren Bandenmitgliedern aus Sindelfingen auf die Spur.

Die Angeklagten zögerten lange, bis sie ein Geständnis ablegten. Als erster räumte ein 34 Jahre alter Mann aus Esslingen die Tat ein: Er war in der Plantage festgenommen worden und galt als der Gärtner der Bande. Er wurde bereits am 30. November zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ebenfalls 34 Jahre alter Mann aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Der aus Frankreich stammende Familienvater gab zu, die rund 45 000 Euro teure Ausstattung für die Aufzuchtanlage in der Schweiz besorgt zu haben. Das Know-how für den Aufbau lieferte ein Bekannter von ihm aus Frankreich, der dort eine Imbissbude betreibt. Der 38-Jährige kam mit der niedrigsten Strafe davon: zwei Jahre und neun Monate.

Zwei Angeklagte bestritten ihre Beteiligung

Die zwei Angeklagten aus Sindelfingen hatten lange bestritten, an der Plantage beteiligt gewesen zu sein. Er sei nur ab und zu Gast im Haus gewesen, ließ der 35-Jährige seine Verteidigerin später erklären. Auf ihn zugelassene Autos waren in Dachtel gesichtet worden, und in einer von ihm gemieteten Garage hatte die Polizei Aufzuchtutensilien entdeckt. Er war einschlägig vorbestraft: Die Polizei hatte ihn schon einmal mit Drogen erwischt – im Auto des fünften Angeklagten. Der Vater von zwei Kindern muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der 44-jährige Sindelfinger machte in dem Prozess vor der achten Strafkammer nicht einmal Angaben zu seiner Person. Er will das Einfamilienhaus nur an den Angeklagten aus Esslingen vermietet haben. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, er habe seinen Mieter nur beim Unterschreiben des Vertrags gesehen. Danach sei er nicht mehr in dem Haus gewesen, das seine Frau von ihrem Vater geerbt hatte. Dennoch verurteilte ihn das Gericht zu fünf Jahren und drei Monaten und damit zur höchsten Freiheitsstrafe. Die Indizien für sein Engagement bei der Cannabis-Plantage als Drogendealer lieferte vor allem eine mehr als 200 Seiten umfassende Akte über die Mobilfunkdaten der Männer.