Urteil im VW-Prozess Kein Pardon für Vorstände – gilt das auch für Martin Winterkorn?
Im VW-Dieselprozess werden erstmals lange Haftstrafen verhängt. Aber bei der Aufklärung bleibt eine wichtige Frage noch immer offen, meint unser Autor.
Im VW-Dieselprozess werden erstmals lange Haftstrafen verhängt. Aber bei der Aufklärung bleibt eine wichtige Frage noch immer offen, meint unser Autor.
Ist dieser Mann nun also der Hauptverantwortliche für den VW-Dieselskandal? Das ist auch nach der fast vier Jahre dauernden Verhandlung schwer zu sagen. Sicher ist lediglich: der frühere Leiter der Dieselmotorenentwicklung beim Wolfsburger Autohersteller ist derjenige, gegen den die bisher höchste Strafe in dieser nicht enden wollenden Affäre verhängt wurde. Auf viereinhalb Jahre Gefängnis wegen besonders schweren Betrugs lautet das Urteil des Landgerichts Braunschweig.
Ein mitangeklagter ehemaliger VW-Vorstand, seinerzeit verantwortlich für das Entwicklungsressort, kam glimpflicher davon. Zwar blieb auch ihm der Freispruch verwehrt, den seine Verteidiger forderten, doch seine 15 Monate Haft werden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Aufarbeitung eines der größten deutschen Wirtschaftsskandale ist nun zwar um einige Schuldsprüche reicher, von einem Schlussstrich aber kann noch keine Rede sein. Und das nicht nur, weil die Urteile noch nicht rechtsgültig sind und weil noch zahlreiche weitere Verfahren anstehen. Sondern auch, weil noch eine große Leerstelle im Abschlusskapitel klafft: Die Frage, welche Rolle der damalige VW-Vorstandschef Martin Winterkorn bei der dreisten Manipulation von Abgastests gespielt hat, mit denen Behörden und Kunden getäuscht worden sind, ist immer noch offen. Und sie bleibt es möglicherweise für immer, denn der Braunschweiger Prozess gegen den gesundheitlich angeschlagenen 78-Jährigen wurde dem der anderen Führungskräfte abgekoppelt und seither bereits mehrfach unterbrochen. Fortgang ungewiss.
Zumindest ist mittlerweile klar, dass die obersten Führungsebenen mit dem Verweis auf Nichtwissen und kriminelle Untergebene nicht gänzlich ungeschoren davon kommen. Auch der frühere Audi-Chef Rupert Stadler wurde schon zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Schluss liegt nahe, dass auch der detailverliebte Technikfan Winterkorn an der Spitze des VW-Konzerns nicht so vollkommen ahnungslos war, wie er behauptet. Dem allgemeinen Rechtsempfinden würde es zweifellos gut tun, dies könnte auch noch vor Gericht geklärt werden.
Der 2015 von US-Behörden aufgedeckte Dieselbetrug hat der deutschen Autoindustrie massiv geschadet – weit jenseits der 33 Milliarden Euro, die VW schon für Strafen und Anwaltskosten aufbringen musste. Bis heute wirkt nach, dass damals viel Vertrauen in der politischen Sphäre verspielt wurde. Die bis ins technische Detail reichenden Regelungen der Brüsseler Umwelt- und Klimapolitik gegen teilweise auch auf das damals gesäte Misstrauen zurück. Erschwerend hinzu kam, dass auch andere Hersteller wie Mercedes sich wegen diverser Abschaltvorrichtungen bei der Abgasreinigung vor Gericht verantworten mussten und bis heute in Tausende von Verfahren verstrickt sind – obwohl sie anders als VW keine gezielte Manipulationen am Prüfstand vornahmen, sondern technische Gründe geltend machten.
Niemand kann wissen, ob es der deutschen Industrie ohne den Dieselskandal besser gelungen wäre, sich auf die wesentlichen Zukunftsfragen zu konzentrieren. Offensichtlich ist aber: Während sich der Werbespruch vom „Clean Diesel“ als Betrug erwies und die juristischen Schlachten viel Geld und Manpower forderten, hat sich China systematisch die Vormachtstellung bei der Elektromobilität erschlossen. Die nötige Aufholjagd bestimmt heute die Gegenwart der deutschen Autokonzerne – und an ihr entscheidet sich der künftige Erfolg. Wie der VW-Prozess zeigt, kann die Vergangenheit aber noch immer nicht abgehakt werden.