Man kann es sich gut vorstellen, mit welch mulmigen Gefühlen der Angeklagte und seine Familie kurz vor Weihnachten der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürtingen entgegenblickten, am Montag dürfte das Aufatmen bei dem ehemaligen Geschäftsführer des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) dann groß gewesen sein. Der wegen des Verdachts der Untreue in mehreren Hundert Fällen angeklagte Ex-WTB-Mitarbeiter muss nicht ins Gefängnis. Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, bei der der Verband am 8. April 2021 Strafanzeige gegen die entsprechende Person gestellt hatte, lautete zwei Jahre und sechs Monate. Bei diesem Strafmaß wäre keine Bewährung möglich gewesen. Nur eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Denn der Verurteilte soll über einen Zeitraum von fast 20 Jahren etwa 2,5 Millionen Euro an Bar- und Sachmitteln veruntreut haben. Im noch nicht strafrechtlich verjährten Zeitraum soll ein Schaden im „unteren bis mittleren sechsstelligen Bereich“ entstanden sein. Vom gewaltigen immateriellen Image- und Vertrauensverlust für den Verband ganz zu schweigen.
Der Verurteilte kommt mit Bewährung davon
Warum der Verurteilte vor dem Amtsgericht in Nürtingen nun mit einer Strafe auf Bewährung davonkam? Grundsätzlich ist bei einer Bewährung die Prognose für die Zukunft entscheidend. Offenbar geht das Gericht davon aus, dass der von nun an vorbestrafte ehemalige WTB-Geschäftsführer künftig straffrei bleiben wird, sodass die Vollziehung der Strafe nicht zwingend erforderlich ist, um auf ihn im Sinne eines künftig straffreien Verhaltens einzuwirken.
Richter Alexander Brost vom Amtsgericht Nürtingen ließ am Montag über seine Pressesprecherin mitteilen, dass es bei der Strafzumessung auch eine Rolle spielte, dass sich der Verurteilte um Wiedergutmachung in Form von Schadenersatz gegenüber dem Verband bemüht habe, er seine Taten gestanden und bereut habe und er letztendlich auch davon profitierte, dass die Kontroll- und Schutzmechanismen des Württembergischen Tennis-Bundes über Jahre hinweg versagt hätten.
Nicht zuletzt das sogenannte Nachtat-Verhalten spielt bei der Gesamtwürdigung aller Umstände und damit bei der Strafzumessung eine Rolle, genauso wie der Aspekt, dass sich der Verurteilte größtenteils nicht selbst bereichert haben soll, sondern das Geld in einen Amateurfußballclub steckte.
Das Urteil ist erst dann rechtskräftig, wenn keine Berufung oder Revision eingelegt wird. Ob dies geschieht, ist noch offen. Genauso unklar ist, ob ein Zivilverfahren anhängig ist, was den Schadenersatz an den WTB betrifft.