Prozess am Böblinger Amtsgericht Beim Haarewaschen sexuell missbraucht

Das Geständnis änderte den ganzen Prozessverlauf. Foto: imago/photothek

Bewährungsstrafe für einen 73-Jährigen: Der Mann gibt vor Gericht einen sexuellen Übergriff auf seine zehnjährige Stieftochter zu. Das Geständnis kam überraschend.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Der Mann, der sich Dienstagfrüh wegen sexuellen Missbrauchs am Böblinger Schöffengericht verantworten musste, kam schweratmend und mit Krücken. Er ist 1951 geboren, Rentner, und hatte im Jahr 2014 eine Frau geheiratet, die in Sindelfingen sechs Kinder großzog.

 

Diese Partnerin war auch die Hauptzeugin eines Vorfalls, der sich 2019 abgespielt haben soll: Der angeklagte Stiefvater hatte der damals Zehnjährigen die Haare gewaschen und sie dabei dazu gebracht, ihn mit der Hand am Glied zu berühren.

Die Mutter ist nicht eingeschritten

Die Mutter hatte das beobachtet, weil die Tür im Badezimmer nicht verschlossen gewesen sei. Sie sei jedoch nicht eingeschritten – sie sei zu geschockt gewesen, um die Handlung zu unterbinden, sagte sie vor Gericht. Wegen des Vorfalls sei das Kind aggressiv geworden, habe die Schule geschwänzt und andere Auffälligkeiten gezeigt. Der Angeklagte jedoch bestritt die Tat. Es sei nichts gewesen, er habe dem Mädchen oft die Haare gewaschen.

Die Verteidigung versuchte zunächst, Widersprüche in dem Verhalten der Mutter und der Tochter aufzuzeigen. So kam heraus, dass das Mädchen manchmal von der Mutter abgehauen und zu seinem Stiefvater geflüchtet war. Auch hatte die Mutter noch Monate später den Stiefvater in die Wohnung geholt, damit er auf die Kinder aufpasst, während sie im Krankenhaus war. Auch bezeichnete es der Verteidiger als „nicht lebensnah“, dass die Mutter nicht eingeschritten sei, als sie den Missbrauch entdeckte. Worauf die Mutter entgegnete, jetzt würde sie keine weiteren Fragen mehr beantworten, bis sie der Richter über ihre Pflicht als Zeugin belehrte.

Plötzlich gesteht der angeklagte Stiefvater doch

Der Prozess änderte sich aber schlagartig, als ein Video abgespielt werden sollte, auf dem die richterliche Vernehmung des geschädigten Mädchens hätte gezeigt werden sollen. Denn bevor der Vorsitzende Richter am Schöffengericht den Knopf drückte, schlug der Verteidiger ein Verständigungsgespräch vor.

Das Ergebnis des Gesprächs beendete die Beweisaufnahme abrupt, denn der Angeklagte machte ein Geständnis, das vom Verteidiger verlesen wurde. Anschließend wurde plädiert. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne – wegen des Geständnisses und wegen der Tatsache, dass von dem schwerkranken Angeklagten keine weiteren Taten zu erwarten seien.

Die Nebenklage beantragte zusätzlich zur Strafe noch eine Geldauflage von 1000 Euro an den Kinderschutzbund. Sie glaubte, dass diese eine entdeckte Tat nur eine von vielen anderen Taten gewesen sei, die aber nicht zur Anklage gekommen sind.

Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe. Sein Mandant sei geständig, und es tue im leid, was er getan habe. Der Verteidiger machte weiter geltend, nicht nur der Angeklagte, auch die Mutter hätte Fehler gemacht, die sich später auf die Psyche des Kindes ausgewirkt hätten.

Chance auf einen Schlussstrich

Das Schöffengericht verurteilte den Stiefvater schließlich zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe und zusätzlich zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Weil der Mann auch die Kosten des Verfahrens zu tragen habe und wegen seiner geringen Rente von etwas mehr als 1000 Euro kaum über die Runden komme, seien Arbeitsstunden angemessener als eine Geldauflage. Mit dem Geständnis habe die Familie jetzt die Möglichkeit, unter die Sache einen Schlussstrich zu ziehen, sagte der Vorsitzende Richter.

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