Ich wollte nie einem Kind irgendetwas antun“ – das sagt der 52-jährige Beschuldigte am letzten Tag der Verhandlung am Stuttgarter Landgericht. Kinder, fügt er hinzu, müssten geschützt werden. Dieser Meinung sind auch die Richter der Zweiten Großen Strafkammer. In ihrem Urteil ordnen sie darum die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Beschuldigte habe vielleicht keinem Kind etwas antun wollen, in Realität sei aber genau dies geschehen, begründet der Richter Matthias Merz das Urteil.
Der Beschuldigte hat im vergangenen Oktober unter Wahnvorstellungen einen zehnjährigen Jungen im Böblinger Röhrer Weg in seinen VW-Bus gezerrt und ist seither in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. In seinem jetzigen Zustand sei der Mann eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit, sagt Merz.
Falscher Eindruck, schlimme Folge
Anders als zuvor gedacht, hätten hinter der Tat keinerlei sexuelle Motive gesteckt, es sei die Tat eines psychisch kranken Menschen gewesen. Der Beschuldigte hatte den zehnjährigen Jungen unter dem (falschen) Eindruck festgehalten, dieser und sein Kumpel hätten ihn mit einem Handy gefilmt. Schlimmeres konnte verhindert werden, weil drei aufmerksame Bauarbeiter und ein weiterer Mann ohne zu zögern eingriffen und den Jungen aus dem Bus befreiten.
Der Beschuldigte nimmt das Urteil ruhig hin, doch man merkt ihm an, dass er sich selbst keineswegs für psychisch krank hält. Anders als die Richter: „Wir sind davon überzeugt, dass Sie seit langer Zeit unter Wahnvorstellungen leiden.“ Die Tragik in dem Fall liege darin, dass der Beschuldigte seinen eigenen Realitätsverlust gar nicht bemerke.
Ein Brief voller Unmut
Dies wird auch zu Beginn des fünften und letzten Verhandlungstages nochmals deutlich, als der Richter berichtet, dass sich der Beschuldigte in einem Brief an das Gericht gewandt hat. Der 52-jährige Böblinger habe darin seinen Unmut mit dem Gutachten vorgetragen, dass eine Fachärztin für den Prozess erstellt hatte. Die Gutachterin hatte ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Der Beschuldigte leide an Halluzinationen, Wahnvorstellungen, höre Stimmen und sei deshalb schuldunfähig. Das Verfahren ist deshalb auch kein Straf-, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren.
Die Ärztin hatte eine ganze Liste an Verschwörungen wiedergegeben, in deren Mittelpunkt sich der Beschuldigte wähnt. So habe der 52-Jährige mehrere Briefe an die Staatsanwaltschaft und den Verfassungsschutz verfasst, in denen er schrieb, von einer Organisation überwacht zu werden. Dem Verfassungsschutz ließ er eine Bewerbung zukommen, da er durch seine Erfahrungen bestens für den Job vorbereitet sei.
Klare Diagnose
Vor allem auf diese Aspekte nimmt der Beschuldigte in seinem Brief Bezug: Mit diesen Schreiben habe er sich lediglich seinen Frust von der Seele geschrieben. Die Ereignisse seien reichlich mit Fantasie angereichert und hätten als Vorlage für ein Buch benutzt werden sollen. Sie hätten gar nicht verschickt werden sollen. Tatsache ist jedoch, dass die Briefe sehr wohl ihre Empfänger erreicht haben – wie der Richter festhält.
Die Fachärztin, die zur Verlesung des Briefes erneut anwesend ist, bleibt bei ihrer Diagnose. Bei dem 52-Jährigen kommt das nicht gut an. Während die Gutachterin erklärt, dass die Symptome der paranoiden Schizophrenie seit dem Aufenthalt des Beschuldigten in der Klinik klar festzustellen seien, schüttelt dieser immer wieder den Kopf, schaut ungläubig – manchmal fast amüsiert. Als könnte er nicht ganz fassen, wie die Gutachterin zu solch einer Einschätzung kommen könne.
Es ist auch das erste Mal, dass der Beschuldigte versucht, die Fragerunde zu unterbrechen. Sein Drang, sich zu erklären, scheint groß. „Ich habe nie irgendwelche Stimmen gehört“, sagt er. Dies habe die Gutachterin ihm lediglich unterstellt.
All seine Erklärungsversuche nützen letztlich nichts. Die Richter sehen in dem Vorfall eine versuchte Freiheitsberaubung und eine versuchte Entziehung Minderjähriger. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Tatbestände der Nötigung und Körperverletzung sieht das Gericht ebenfalls als erfüllt an. Für die Tat könne der Beschuldigte nicht bestraft werden, da er schuldunfähig ist.
Das Gericht ist jedoch der Überzeugung, dass solche Taten mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder vorkommen werden, wenn seine paranoide Schizophrenie unbehandelt bliebe. Es sei deshalb unumgänglich ihn in eine Psychiatrie einzuweisen.
Wie geht es nun weiter?
Die Frage, wie es nun mit dem Beschuldigten weitergeht, treibt die Richter sichtlich um. Wird er sein restliches Leben in einer Psychiatrie absitzen? Für Richter Matthias Merz steht fest, dass der Beschuldigte zunächst den Willen zeigen muss, sich in Behandlung zu geben. Die Einsicht, dass er krank sei, fehle dem 52-Jährigen nämlich bis jetzt gänzlich. Vielleicht würde eine medikamentöse Behandlung eine erste Besserung herbeiführen, mutmaßt der Richter. Doch gegen den Willen des Beschuldigten werde nichts zu erreichen sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann der Beschuldigte Revision einlegen.