Ein Mann wird mitten in Karlsruhe hingerichtet - weil durch ihn die Familie angeblich blamiert wurde. Im Mordprozess vor dem Landgericht Karlsruhe fällt das Urteil der Richter eindeutig aus.

Karlsruhe - Für einen Mord an einem 43 Jahre alten Mann wegen „beschmutzter Ehre“ ist ein 49-Jähriger am Dienstag in Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mordmotiv sei „einzig die angeblich beschämte Familienehre“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht. Dem Opfer war eine Affäre mit der Tochter des Angeklagten, der Ex-Frau des 37 Jahre alten Mittäters, unterstellt worden. „Er sollte exekutiert werden dafür, dass er mit der Tochter in Kontakt war“, so der Richter.

 

Die Männer hatten dem 43-Jährigen im Februar mit Messer und Pistole bewaffnet nach einem Kneipenbesuch aufgelauert, als dieser in sein Auto stieg. Zweimal stach der Angeklagte zu; sein ehemaliger Schwiegersohn schoss dem bereits tödlich verletzten Opfer in den Kopf. Der 37-Jährige floh direkt nach der Tat in die Türkei und ist bislang unauffindbar.

Der 49-Jährige hatte vor der Polizei bestritten, mit der Tat etwas zu tun zu haben oder zur Zeit des Mordes auch nur in der Stadt gewesen zu sein. Angesichts erdrückender Indizien durch Mobilfunkdaten und DNA-Spuren im Auto wie auch am Messer ließ er später vor Gericht erklären, er sei vom Ex-Schwiegersohn für ein „Versöhnungsgespräch“ mit dem späteren Opfer nach Karlsruhe gelotst worden. Dann habe nicht er sondern der Ex-Schwiegersohn zugestochen. Er habe dem Opfer helfen wollen. Der Richter nannte dies einen abwegigen Versuch, die Spurenlage zu erklären - „wir glauben davon kein Wort“, betonte er.

Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor auf lebenslang plädiert. Der Verteidiger des Mannes wollte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und nannte kein Strafmaß.