Ein Facebook-Nutzer hatte gegen die Sperrung seines Profils wegen einer verbotenen Hassrede geklagt - und er bekam Recht.

München - Facebook muss ein Profil trotz heftiger Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben. Das hat das Landgericht München I am Dienstag entschieden. Ein Nutzer der Plattform hatte gegen die Sperrung seines Profils wegen einer verbotenen Hassrede geklagt - und er bekam Recht.

 

Der Mann hatte sich im vergangenen Jahr in einem „Wort zum Sonntag“ in einem heftigen Rundumschlag überaus kritisch mit der großen Koalition und ihrer Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt. In einem Beitrag schrieb er unter anderem, Flüchtlinge hätten in Deutschland neben neuen Schuhen und neuen Handys auch „frisch gewetzte Messer“, wie die Richterin seinen Beitrag zitierte.

So wird das Urteil begründet

Aus ihrer Sicht sei das aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie halte es „noch für zulässig“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. „Sie wollten Ihre Angst zum Ausdruck bringen“, sagte sie an die Adresse des Klägers.

Der 52-Jährige, der sich der „bürgerlichen Mitte“ zurechnet und nach der Urteilsverkündung betonte, er sei „kein AfD-ler“, freute sich über das Urteil. „Damit hätte ich nicht gerechnet“, sagte er. Er gehe aber davon aus, dass die Sache damit noch nicht vorbei ist. „Facebook wird da sicher weitergehen. Das ist ja ein Präzedenzfall.“