Bisher hatte Österreich der enteigneten Besitzerin für das Geburtshaus von Adolf Hitler 310.000 Euro gezahlt. Jetzt entschied ein Gericht, dass der Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher liegt.

Braunau - Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zahlen. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher veranschlagt als das erste.

 

Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310 000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. „Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung“, sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.

Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte. Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht.