Urteil in Rottweil Erpresser erwürgen wohlhabenden Geschäftsmann

Im November 2018 haben zwei Männer einen wohlhabenden Immobilienunternehmer erpresst und anschließend erwürgt. Zu dieser Überzeugung kommt das Landgericht Rottweil – und verurteilt das Duo.
Rottweil - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 57-jährigen Geschäftsmanns in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat das Landgericht Rottweil die beiden Angeklagten zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah am Mittwoch nur Raub und Erpressung als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden zu Prozessbeginn räuberische Erpressung mit Todesfolge vorgeworfen, bei einem der Angeklagten in Tateinheit mit Mord, bei dem anderen mit Totschlag durch Unterlassen.
Nach Überzeugung von Richter Karlheinz Münzer hatten die beiden Männer – ein 29-jähriger Syrer und ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser – im November 2018 3000 Euro von dem wohlhabenden Immobilienunternehmer erpresst. Anschließend muss einer der beiden das lungenkranke Opfer erwürgt haben. Doch wer, konnte das Gericht laut Münzer nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen. Deshalb sei im Zweifel zugunsten der beiden Angeklagten entschieden worden.
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