Nach der rassistischen Attacke im Jahr 2018 muss der 26-jährige Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Der Richter spricht von einer „brutalen Tat“. Was in Wiesloch damals geschah.

Stuttgart - Zweieinhalb Jahre nach dem rassistischen Angriff auf Besucher eines Eiscafés in Wiesloch, einer Stadt südlich von Heidelberg, wurden am Donnerstag drei Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie gehörten zu einer Gruppe, die an einem Septemberabend im Jahr 2018 durch die Wieslocher Innenstadt gezogen war und dabei rechtsradikale Parolen gegrölt hatte. „Deutschland den Deutschen“ und „9 Millimeter für Ausländer“ skandierten die angetrunkenen Teilnehmer eines Junggesellenabschieds. Vor der Eisdiele in der Hauptstraße attackierten sie mehrere Gäste mit türkischem und portugiesischem Migrationshintergrund.Der 26-jährige Timo F. hatte dabei den Hitlergruß gezeigt.

 

Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht Wiesloch nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er sei unter den Angreifern der „brutalste“ gewesen, sagte der Richter Michael Rensch über Timo F., der auf die mit ihren Familien vor dem Café sitzenden Opfer losgestürmt war. Selbst als ein Mann zu Boden gegangen war, hatte F. noch auf ihn eingetreten. Zwei Jahre und vier Monate soll Timo F. dafür ins Gefängnis. Unter anderem auch weil der Mann aus Graben-Neudorf (Landkreis Karlsruhe) bereits wegen einschlägiger Straftaten in Erscheinung getreten ist, setzte das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aus.

Ein Mittäter arbeitete bei der Polizei

Die beiden an der Tat beteiligten Brüder Daniel und Dominik B. aus Mühlhausen müssen hingegen vorerst nicht in Haft. Sie wurden zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und müssen eine Geldbuße zahlen. Für den 33-jährigen Daniel B. hatte die Beteiligung an dem Angriff zudem berufliche Konsequenzen. Er war seit August 2015 als Mechaniker beim Polizeipräsidium Technik, Logistik und Service in der Waffen- und Gerätewerkstatt in Karlsruhe angestellt. Nach dem Vorfall wurde B. vom Dienst freigestellt, das Arbeitsverhältnis besteht inzwischen nicht mehr.

„Fremdenfeindliche Tendenzen“ hätten bei den Brüdern keine Rolle gespielt, so das Gericht. Sie hätten nicht den Hitlergruß gezeigt und das volksverhetzende Handeln anderer Beteiligter sei ihnen auch nicht zuzurechnen. „Diese Entscheidung war aber knapp“, sagte der Richter Michael Rensch.

Sind die Kontakte in die rechte Szene gekappt?

Denn den Brüdern war bewusst, mit wem sie am Tatabend unterwegs waren. Sowohl Timo F. als auch andere aus der Gruppe der Angreifer in Wiesloch gehörten jahrelang zur Neonazi-Szene im Rhein-Neckar-Kreis. Der Angeklagte Dominik B. (31) hatte früher ebenfalls Kontakte ins rechtsextreme Milieu. Im April 2010 soll er an einer „Geburtstagsfeier“ für Adolf Hitler in Angelbachtal teilgenommen haben. Die Teilnehmer seien Mitglieder oder Sympathisanten der Neonazi-Kameradschaft „Weiße Rebellion“ heißt es dazu in einer Akte, die unserer Zeitung vorliegt. Heute haben die Verurteilten laut eigener Aussage keine Kontakte mehr in die rechte Szene.

Abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung des Falls noch nicht. Zum einen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zum anderen wurden in einem ersten Verfahren im letzten Jahr bereits drei Brüder aus dem Rhein-Neckar-Kreis zu Bewährungsstrafen verurteil. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren sei noch für dieses Jahr geplant, teilte das zuständige Landgericht in Heidelberg mit.