Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pflaz ist die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verpflichtet, Jobs im Rotlichgewerbe anzubieten.

Mainz - Die Arbeitsagentur ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz nicht verpflichtet, in ihrer Job-Börse freie Arbeitsplätze im Rotlichtgewerbe anzubieten. Das Gericht in Mainz wies die Klage eines Unternehmens in Speyer ab, dessen Stellenangebote für Empfangs- und Bardamen von der Arbeitsagentur ebenso wie das Nutzerkonto des Unternehmens gelöscht wurden.

 

Zur Begründung des Urteils teilte das Gericht am Freitag mit, die Bundesagentur für Arbeit sei berechtigt, das Einstellen erotiknaher Arbeitsangebote generell durch die Nutzungsbedingungen auszuschließen. Dies diene dem Schutz der Jugend und anderer Nutzer des Portals. „Auch der gesellschaftliche Wandel habe nämlich noch nicht dazu geführt, dass die Prostitution ein Beruf wie jeder andere sei“, hieß es in der Mitteilung. Das Landessozialgericht hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz in Speyer auf, eine Revision beim Bundessozialgericht ist möglich.