Es soll mehrere Rielingshäuser geben, die mit zunehmender Ungeduld auf die Erschließung des Keltergrunds gewartet haben, um sich dort endlich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können. Nun können sie wohl froh sein, dass sich die Planungen länger hinzogen, als vielen lieb war. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwischenzeitlich entschieden, dass Baugebiete im Außenbereich wie das in Rielingshausen nicht im Schnelldurchlauf nach dem Paragrafen 13b ohne Umweltprüfung entwickelt werden dürfen. Und die Unsicherheit, wie es angesichts der neuen Rechtslage weitergeht, ist jetzt vor allem dort immens, wo die Bagger bereits angerückt waren.
Denn sämtliche Verfahren, die auf der Basis des besagten Paragrafen begonnen oder sogar bereits abgeschlossen wurden, seien hinfällig, erklärte der Marbacher Bauamtsleiter Dieter Wanner nun im Ortschaftsrat. „Die Handlungsempfehlungen lauten im Augenblick, Erschließungsmaßnahmen zu stoppen, keine Baugenehmigungen mehr zu erteilen. Schon erteilte Genehmigungen sind hinfällig. Es gibt keine Rechtskraft, weil die Rechtsgrundlage fehlt“, erläuterte er. Bauherren dürften also nicht einmal die Maurer loslegen lassen, obwohl sie grünes Licht dafür erhalten haben. „Insofern sind wir in der glücklichen Lage, dass wir so weit noch gar nicht sind“, sagte Wanner.
Offen ist, ob Gutachten noch gelten
Gleichwohl hat das Urteil aus Leipzig wohl erhebliche Konsequenzen für den Keltergrund. Denn die Marbacher Verwaltungsspitze geht davon aus, dass das ganze Planungsverfahren zu dem Baugebiet, das kurz vor dem Satzungsbeschluss stand, neu aufgerollt werden muss. Und zwar inklusive der in klassischen Verfahren üblichen Schritte wie der Öffentlichkeitsbeteiligung und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans, wie Wanner ausführte. Offen sei dabei, ob vorliegende Gutachten noch zu verwenden seien oder frisch erstellt werden müssen. „Das ist sehr ernüchternd und kostet Zeit“, sagte er. Ziel sei, noch in diesem Jahr einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.
Es zeichnet sich ab, dass die Stadt dann auch einen anderen Kurs bei der Wärmeversorgung des Gebiets einschlagen wird. Bislang favorisierte der Gemeinderat ein nah unter der Oberfläche verlaufendes Leitungsnetz, das seine Energie aus der Erdwärme ziehen soll. Solche flächendeckenden Lösungen würden aber mittlerweile hauptsächlich für Bestandsgebiete empfohlen, erläuterte Wanner. „In Neubaugebieten, wo man ohnehin einen hohen energetischen Standard bei den Gebäuden hat, ist die Wärmepumpe das Mittel der Wahl.“ Die Technik habe sich hier weiterentwickelt, die Geräte brummten nicht mehr so stark.
Kommen nun Wärmepumpen?
Hans Martin Gündner, der Vorsitzende des Marbacher Solarvereins und Impulsgeber für das einst präferierte Wärmenetz, trage dieses Umdenken mit. Vertreter der Ludwigsburger Energieagentur würden ihre Erkenntnisse zu dem Thema in einer der nächsten Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien präsentieren. Auf der Basis müsse der Gemeinderat letztlich entscheiden, „ob wir uns im Keltergrund von der kalten Nahwärme verabschieden und auf Wärmepumpen setzen wollen“.
Der Keltergrund wäre das erste Baugebiet, das die Stadt seit Jahren ausweist. Auf einer Fläche von rund drei Hektar könnten 75 bis 90 Wohneinheiten entstehen. Bislang waren die Planungen nach dem jetzt gekippten Paragrafen 13b forciert worden. Ein Passus, der es Kommunen erleichtern sollte, verhältnismäßig rasch und unbürokratisch Wohnraum zu schaffen.