Das Feuer war spektakulär, das Urteil nun ist spannend: Die Versicherung muss den Eigentümern eines abfackelten Gasthofs kein Geld bezahlen, weil sie das Feuer selbst zu verantworten haben. Dabei konnte ihnen die Polizei nichts nachweisen.

Region: Verena Mayer (ena)

Remseck - Am Ende bricht Elvira Rot* in Tränen aus: „Man hat mich einfach zur Verbrecherin gemacht“, klagt sie am Telefon. Exakt gegen den Eindruck, eine Verbrecherin zu sein, hat sich die 44-Jährige m it allen Mitteln gewehrt. Vergeblich – wie das Urteil belegt, das das Oberlandesgericht in Stuttgart am Donnerstag verkündet hat. Demnach haben Elvira Rot und ihr Mann Peter*, von dem sie mittlerweile geschieden ist, eine ihrer Immobilien abgefackelt – oder abfackeln lassen – um von ihrer Versicherung den Schaden beglichen zu bekommen.

 

Die Versicherung ist hart

Was nach einem klassischen Versicherungsfall klingt, war tatsächlich ein Krimi mit zeitweise politischer Dimension. Denn abgebrannt war im Oktober 2015 nicht irgendeine Immobilie, sondern der leer stehende Gasthof Lamm im Remsecker Stadtteil Neckargröningen (Kreis Ludwigsburg)– in dessen Hinterhaus damals 50 Flüchtlinge lebten. Das Feuer hat bundesweit Schlagzeilen produziert, erst recht als klar war, dass es absichtlich gelegt worden war. Ein rechtsextremer Hintergrund bestätigte sich jedoch nicht. Stattdessen rückten die Eigentümer ins Visier der Ermittler. Auch ihnen konnte strafrechtlich nichts nachgewiesen werden, die Ermittlungen wurden eingestellt.

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Im zivilrechtlichen Streit mit der Versicherung half das den Rots jedoch nichts. Das Unternehmen weigerte sich, für den Schaden aufzukommen, weil es überzeugt war, dass die Eigentümer den Brand selbst zu verantworten haben. Unmittelbar nach dem Brand war der Schaden auf 250 000 Euro geschätzt worden. Die Rots klagten vor dem Landgericht – und verloren. Sie zogen in die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) – und verloren nun erneut. „Wie schon das Landgericht Stuttgart in erster Instanz ist auch der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass die beklagte Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei geworden ist“, heißt es in dem Urteil, das das OLG coronabedingt per Pressemitteilung veröffentlicht hat. Wie zuvor das Landgericht ist der siebte Zivilsenat unter dem Vorsitz von Norbert Taxis überzeugt, dass Rots den Brand entweder selbst gelegt oder jemanden damit beauftragt haben. Dass diese dritte Person unbekannt geblieben ist, spielt keine Rolle.

Eine Zeuge ändert die Aussage

An zwei Verhandlungstagen im November und im Februar hat sich der Senat eingehend mit einer bedeutsamen Seitentür befasst. An dieser Türe waren nach dem Brand so genannte Trugspuren gefunden worden. Sie sollten offenbar vortäuschen, dass Unbekannte in das Gebäude eingebrochen seien und Feuer gelegt hätten. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamts, wurden diese vermeintlichen Einbruchspuren jedoch bei offener Tür angebracht. Tatsächlich sei der Zugang regulär mit einem Schlüssel geöffnet und erst nachträglich beschädigt worden.

Dass die Beschädigungen an der Türe anderweitig verursacht wurden und der Täter anderweitig ins Gebäude gelangte, dafür ergaben sich in der ergänzenden Beweisaufnahme vor dem OLG keine Hinweise. Maßgeblich war die Aussage des Quasi-Hausmeisters: In der ersten Instanz hatte er erklärt, er habe der Feuerwehr einen Schlüssel gegeben, damit diese die Seitentür nicht weiter aufbrechen muss. Vor dem OLG stellte sich dies aber als Missverständnis heraus. Der Mann hatte von einer anderen Tür gesprochen.

Ein kaputter Bewegungsmelder

Hinzu kommt, so das Gericht, dass im fraglichen Bereich ein Bewegungsmelder ausgeschaltet worden war; und dass ein Zeuge Peter Rot am Vorabend des Brandes im Bereich des Lamms gesehen hatte. Er habe also die Möglichkeit gehabt, diese „ablenkenden Vorbereitungsmaßnahmen“ zu treffen. In seinem Urteil hat der siebte Senat berücksichtigt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Rots eingestellt hat. Für das Zivilverfahren jedoch habe dies keine Bindungswirkung, erklärte das Gericht. Zudem müsse die Versicherung die Eigenbrandstiftung nicht mit jenem „ausreichenden Maß an Gewissheit“ nachweisen, wie es für eine strafrechtliche Verurteilung nötig wäre. Es genüge demnach, dass die bewiesenen Indizien in der Gesamtschau für das Gericht in einem Maß überzeugend seien, „das vernünftige Zweifel nahezu völlig ausschließt“.

Verzweifelte Eigentümer

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist laut OLG nicht möglich. Ob die Rots gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einlegen, wissen sie noch nicht. „Ich bin total verzweifelt“, sagte Elvira Rot in einer ersten Stellungnahme. Was mit dem Grundstück in Neckargröningen passiert, ist ihren Angaben zufolge ungewiss. Aktuell liegt es brach. Ihr Vorhaben, dort ein Boarding-House zu errichten, haben die Rots schon lange aufgegeben.

*Namen geändert