Urteil nach Schießerei Achteinhalb Jahre Haft für den Angeklagten

Spuren der Schießerei in der Pappelallee: Nachdem ein Mann getroffen wurde, sollen zwei Männer vier anderen hinterhergeschossen haben. Foto: Giacinto Carlucci

Das Landgericht Ulm erkennt auf versuchten Totschlag. Zwei Gruppen trafen in der Göppinger Pappelallee im Mai 2025 aufeinander, die eine war bewaffnet.

Im Prozess zu der Schießerei in der Göppinger Pappelallee am 17. Mai 2025 ist das Urteil gefällt. Das Landgericht Ulm verhängt acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten, der einen 24-jährigen Kontrahenten mit einem Schuss lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Angeklagte (35) habe auch auf dessen Begleiter geschossen, als die ganze Gruppe flüchtete. Das Gericht erkannte auf versuchten Totschlag in vier Fällen und setzte das Strafmaß ziemlich hoch an.

 

Gericht glaubt nicht, dass Angeklagter in Notwehr gehandelt habe

Die Richter beurteilten die Tat anders als Oberstaatsanwalt Andreas Kröner, der hier versuchten Mord sah und elf Jahre Haft beantragt hat. Dem Plädoyer von Verteidiger Ralf Steiner, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt habe, schenkte das Gericht keinen Glauben. Der Angeklagte will sich am Tatabend einer Übermacht gegenüber gesehen haben. Aus dem Handgemenge heraus habe sich aus seiner Waffe, die er zum Selbstschutz dabeigehabt habe, ein Schuss gelöst, der den Kontrahenten getroffen haben müsse. Er habe nicht gedacht, dass er lebend aus dieser bedrohlichen Situation herauskomme. Für das Gericht unter dem Vorsitz von Wolfgang Tresenreiter ist das kein Geständnis, sondern eine „Teileinräumung“, und die sei weit entfernt davon, dass der Angeklagte Verantwortung für seine Tat übernehme.

Das Opfer schwieg vor Gericht, und das verweist auf „eine Art Parallelgesellschaft“. Das Opfer gehöre zu einer Gruppe junger Männer, „die sich in der Gruppe stark fühlen“, sagte Tresenreiter. Da gebe es die eine und die andere Gruppe, „wir gegen die“, es sei wie Oberstadt gegen Unterstadt. Ein Mann aus der Türkei sei wohl Chef in der Gruppe, zu dem das Opfer gehörte. Trotz der Ferne habe er Strahlkraft, sagte ein Mann vom Landeskriminalamt. Dieser vor Jahren abgeschobene Mann ist für das Gericht eine Schlüsselfigur. Den habe der Angeklagte beleidigt, als er von seiner Ex-Freundin Geld zurückforderte und vielleicht auch die Wiederannäherung wollte, obwohl er schon ein Platzverbot hatte.

Die Nichte bat den Onkel um Schutz vor dem Ex-Freund

An diesem Abend des 29. März vorigen Jahres fing für das Gericht die ganze Geschichte an. Der Angeklagte, gerade ein paar Wochen vorher aus der Haft entlassen, tauchte vor dem Haus seiner Ex-Schwiegermutter auf, stellte Forderungen, wurde ausfällig, und wurde von seiner Ex-Freundin dabei gefilmt. Die spielte dieses Video dem ominösen Mann in der Türkei zu, der neuerdings zu ihrer Familie gehört. Dieser Onkel S. hat eine Tante von ihr geheiratet, in der Türkei. Nun bat die Nichte den Onkel, dass er sie aus der Ferne vor ihrem Ex-Freund schütze.

Es sei ja wie in einem Film aus den 70ern mit Marlon Brando, wo es den großen Bandenchef gebe, dem man ehrerbietig gegenüberzutreten habe, bemerkte der Vorsitzende Richter. Nur bestimmte Gefolgsleute dürften mit ihm sprechen. Es gebe einen Ehrenkodex. So bekam der Angeklagte wohl Ärger mit dem Mann in der Türkei. Der Angeklagte soll dem großen Chef vergeblich eine Entschuldigung übermittelt haben. Die sei nicht angenommen worden.

Konfrontation, um die Beleidigung zu rächen?

Es kommt zur Konfrontation, wohl um die Beleidigung zu rächen, mutmaßt das Gericht. Der Angeklagte und ein Kumpel, beide bewaffnet, treffen am 17. Mai auf mindestens vier Leute, das Opfer und drei Begleiter. Die sind unbewaffnet, soweit man weiß. Augenzeugen hätten bei ihnen auch keine Macheten und Baseballschläger gesehen, wie der Angeklagte behauptet.

Beide Gruppen seien nicht harmlos unterwegs an diesem abgelegenen Ort. Die einen lassen sich umständlich zur Pappelallee fahren. Sie betreten das Gelände des Asylbewerberheims, gehen ans Haus heran, eine Bewohnerin sieht sie umdrehen. Sie warten vor dem Eingang. Die anderen sammeln sich den Tag über aus mehreren Ecken des Landkreises, bewegen sich dann nach Göppingen zum Bahnhofssteg. Eine Gruppe geht in die Pappelallee, andere bleiben als Reserve bei den Parkhäusern, so das Gericht.

Angeklagter und sein Freund sollen geschossen haben

Der Angeklagte und sein Kumpel sind in Unterzahl. Sie hätten sich in der Dunkelheit auch zurückziehen können, sagt Tresenreiter. Aber sie hätten die Auseinandersetzung gesucht. Der erste Schuss trifft den Kontrahenten. Es fallen zwei weitere Schüsse. Die gegnerische Gruppe flieht. Der Angeklagte und sein Kumpel setzen ihnen nach. Beide sollen geschossen haben, erfuhr das Gericht vom unbeteiligten Fahrer der beiden, und es blieben ja auch Patronenhülsen von zweierlei Waffen am Tatort zurück.

Das Gericht stellte fest: Ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten, der in 1,2 Kilometern Entfernung aufschlug, sei direkt in Richtung der Flüchtenden abgegeben worden. Es sei das gleiche Projektil wie im Körper des Opfers. Der Angeklagte habe ihnen hinterhergeschossen. Somit sei es versuchter Totschlag in vier Fällen. Abgebrochen hätten sie die Jagd nur, weil sich die Fliehenden hinter Büschen in der Dunkelheit versteckten und hätten zurückschießen können. Der Angeklagte habe nicht gewusst, ob sie Waffen hatten.

Keine mildernden Umstände

Urteil
 Strafmildernde Umstände sah das Gericht nicht, eher strafverschärfende. Da sei die lange Liste der Vorstrafen des Angeklagten, auch Haftstrafen. Er habe sich illegal eine Waffe besorgt. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er unter Drogeneinfluss gestanden hätte. Er habe die Verwundung und auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Es sei Zufall, dass das Opfer nicht schlimmer verletzt worden sei, beispielsweise an der Wirbelsäule.

Waffe
Von einer Maschinenpistole war im Urteil nicht mehr die Rede. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte mit einer halbautomatischen Waffe schoss. So sagt er es auch selbst. Die Munition, die man am Tatort fand, passt zu beiden Waffentypen, einer tschechischen Ceska. Die andere Waffe der beiden Schützen kennt man nicht.

Zukunft
Das Urteil lautet achteinhalb Jahre Haft. Der Oberstaatsanwalt verweist auf die Möglichkeit, dass man den Verurteilten, wenn er einen gewissen Teil der Strafe abgesessen hat, abschieben könnte. Wenn der Irak ihn aufnimmt.

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