Zwei junge Frauen sind in der vergangenen Silvesternacht von einer Gruppe junger Männer aufs Übelste begrapscht worden. Ein 20-Jähriger verbüßt deswegen eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er sitzt seit dem Neujahrstag in Haft.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Zwei junge Frauen sind in der vergangenen Silvesternacht von einer Gruppe junger Männer aufs Übelste begrapscht worden. Ein 20-Jähriger verbüßt deswegen eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er war noch in der Nacht festgenommen worden und sitzt seit dem Neujahrstag in Haft.

 

Das Verfahren ist durch zwei Instanzen gegangen. Auf Nachfrage bestätigten Sprecher der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, dass der Mann bereits im Mai vor dem Nürtinger Amtsgericht stand und nach dem Urteil Berufung einlegte. Diese Verhandlung ist inzwischen auch zu Ende.

Das Amtsgericht Nürtingen hatte den 20-jährigen Asylbewerber aus dem Irak zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vorwürfe lauteten sexuelle Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Gegen dieses Urteil ging der 20-Jährige in Berufung. Das Landgericht verurteilte ihn dann zu einer drei Monate geringeren Haftstrafe. Der Mann sitzt seit Anfang Januar in Untersuchungshaft, die auf die Haftzeit angerechnet wird. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, obwohl sie unter zwei Jahren liegt – das ist normalerweise die Obergrenze für eine Aussetzung aus diesem Grund.

Urteil der zweiten Instanz: Kürzere Haftstrafe

Im Verfahren sei noch einmal genau dargelegt worden, was der Verurteilte und seine Kumpels alles getan haben sollen. Eine 16 und eine 18 Jahre alte Frau waren die Opfer, die eine mindestens 15-köpfige Männergruppe, die als Nordafrikaner beschrieben wurden, einkreiste. Der Übergriff war in der Silvesternacht gegen 0.30 Uhr auf dem Schlossplatz. Die Männer sollen die Frauen umhergeschubst, an der Brust und im Intimbereich begrapscht haben. Außerdem hätten sie die Frauen auch zu Boden gestoßen. Ein Mann habe sich auf eines der Opfer gesetzt, an dessen Kleidung gezerrt und versucht, der Frau das Kleid hochzuschieben. Er soll versucht haben, sie im Intimbereich zu bedrängen, was ihm aber nicht gelang. Als die Männer eine Frau auf eine Parkbank zerren wollten, schritten Passanten ein und riefen die Polizei. Eine Streife war in der Nähe. Dennoch entkamen die meisten der Männer, die an dem Übergriff beteiligt waren. Der Verurteilte konnte aufgrund seiner auffälligen Jacke identifiziert und gefasst werden.

Der Zwischenfall erregte bundesweit Aufsehen, weil das Vorgehen der Täter dem der jungen Männer gleicht, die in Köln im Bereich des Hauptbahnhofs zu Hunderten aufgetaucht waren. In Köln war es zu etlichen sexuellen Übergriffen dieser Art gekommen.

Eine Jugendkammer verhandelte den Fall des Heranwachsenden

Das Verfahren lief in Nürtingen, weil im Jugendrecht der Wohnsitz entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts ist, nicht der Tatort. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und lebte in einer Unterkunft im Kreis Nürtingen. Deswegen verhandelte die dortige Jugendkammer.

In das Urteil floss neben dem Vorwurf der sexuellen Nötigung auch der des Widerstands gegen Polizeibeamte und Beleidigung einer Polizeibeamtin ein. Der Mann soll auch dann noch keine Ruhe gegeben haben, als er festgenommen war und in Handschellen im Polizeiauto saß. Er soll gegenüber der Polizistin, die auch im Auto saß, mehrere obszöne Gesten gemacht haben.

In Stuttgart wurden nach den Zwischenfällen in der Silvesternacht 23 Tatverdächtige ermittelt. Den meisten werden Raub und Taschendiebstahlsdelikte vorgeworfen, in mehreren Fällen sollen die Täter die Frauen auch sexuell genötigt haben.

In Köln sind bislang zwei Männer wegen sexueller Übergriffe zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt worden. Ansonsten wurden in Köln Urteile von 480 Euro Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung verhängt.