Urteil nach Tat in Waiblingen 26-Jähriger sticht auf Nebenbuhler ein – Richterin: „Ein typischer Hahnenkampf“

Der Angeklagte hatte seinem Opfer lebensgefährliche Messerstiche zugefügt (Symbolfoto). Foto: imago-images

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Er fügte seinem Kontrahenten im Streit um eine Frau lebensgefährliche Messerstiche zu.

Als der Angeklagte in den Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt wird, blickt er in Richtung seiner Familie, die ihn während des gesamten Prozesses begleitet hat, und schlägt sich mit der flachen Hand aufs Herz. Sein Vater ist davon so berührt, dass er zu einem Taschentuch greifen muss, um sich zu schnäuzen. Kurz darauf wissen beide Seiten, wie lange sie sich nicht sehen werden: Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilt den 26 Jahre alten Angeklagten zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

Das Gericht bleibt damit ziemlich genau in der Mitte der Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklagebehörde hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine Strafe von dreieinhalb Jahren für ausreichend erachtet. Der noch in der Anklage erhobene Vorwurf des versuchten Totschlags bestätigte sich nach Ansicht der Richter im Laufe der Verhandlung nicht und wurde fallengelassen.

Bei dem ausufernden Streit ging es um eine Frau

Nach Ansicht der Richter war am 17. November vergangenen Jahres in einer Gemeinschaftsunterkunft in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) ein Streit zwischen dem Angeklagten und einem 35-jährigen Mann eskaliert, bei dem es um eine Frau ging. Alle drei waren in einem Restaurant beschäftigt und waren von dessen Betreiber im selben Haus untergebracht gewesen. Nicht ganz aufklären ließ sich, wie der Beziehungsstatus des Angeklagten zu der Frau war. Nach Ansicht der Richter war der Angeklagte der Ex-Freund, der 35-Jährige der neue Partner der Frau. „Letzten Endes war der eskalierte Streit ein typisch männlicher Hahnenkampf“, meinte die Vorsitzende Richterin.

Der 26-Jährige wurde vom Landgericht Stuttgart zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Angeklagte, der den Tag mit der Frau verbracht hatte, war am Abend des 17. November vergangenen Jahres in deren Wohnung, als er sich durch Lärm auf dem Flur gestört fühlte. Vor der Tür kam es zu einem verbalen Streit mit dem 35-Jährigen. Der Disput wurde durch einen dritten Mann zunächst beendet, flammte kurz darauf aber wieder auf. Die beiden leicht alkoholisierten Männer seien dann „vor die Tür gegangen“, um die Situation zu klären.

Mit Messer drei Mal auf Kopf, Hals und Rücken eingestochen

Auch weil die beiden Männer sich wegen einer Sprachbarriere offenbar nicht verstanden, kam es nach Ansicht der Kammer in der Folge zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der körperlich überlegene 35-Jährige den Angeklagten in den Schwitzkasten nahm. Daraufhin griff der 26-Jährige zu einem Messer und stach damit drei Mal auf Kopf, Hals und Rücken seines Kontrahenten ein – „allesamt sehr sensible Körperregionen“, wie der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer betont hatte.

Die Folgen waren für das Opfer gravierend: Es erlitt einen Kreislaufzusammenbruch, verlor zweieinhalb Liter Blut und überlebte nur, weil es durch die alarmierten Rettungskräfte und eine Notoperation gerettet wurde. Der 35-Jährige „schwebte aber in konkreter Lebensgefahr, und seine Rettung hing vom Zufall ab“, hatte der Staatsanwalt angemerkt.

Wegen eines zunächst angeklagten versuchten Totschlags verurteilte die Kammer den Angeklagten jedoch nicht, da dieser nicht weiter auf den 35-Jährigen eingestochen hatte, nachdem er aus dessen Schwitzkasten entkommen war. Er sei damit vom Versuch zurückgetreten. Zudem sei nicht ausgeschlossen gewesen, dass er die Schwere der Verletzungen nicht erkannt habe, da sein Kontrahent noch aufrecht stand, als er sich vom Tatort aus dem Staub machte.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis und Reue. Zudem habe es sich um eine Spontantat gehandelt und der 26-Jährige weise keine Vorstrafen auf. Auch habe der bei der Tat verletzte 35-Jährige keine bleibenden Schäden davongetragen. Gegen den Angeklagten habe jedoch gesprochen, dass sein Kontrahent nicht mit einer Messerattacke gerechnet und er diesen in eine lebensgefährliche Situation gebracht habe.

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