Urteil rechtskräftig Vergewaltiger muss im Gefängnis bleiben

Am Landgericht Stuttgart war das Urteil gegen einen 38-jährigen Vergewaltiger gesprochen worden. Foto: Ferdinando Iannone/Lichtgut

Ein 38-jähriger Mann hatte zwei Frauen, mit denen er komplizierte Beziehungen unterhielt, zum Sex gezwungen. Seit September stand er deswegen vor Gericht. Das Urteil war Ende Oktober am Landgericht Stuttgart gesprochen worden.

Das Urteil gegen einen 38-Jährigen, der im September letzten Jahres in Altdorf und Bempflingen zwei Frauen vergewaltigt hatte, ist rechtskräftig. Die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte den Mann Ende Oktober zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben von Timur Lutfullin, dem Mediensprecher für Strafsachen am Landgericht, wurden keine Rechtsmittel gegen den Schuldspruch eingelegt.

 

Komplizierte Beziehungen zu Frauen

Das Verhältnis des Verurteilten zu den beiden Opfern beschrieb die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung als kompliziert. Mit beiden Frauen hatte er vor der Tat ein sexuelles Verhältnis unterhalten. Mit einer der Geschädigten hatte er eine schwierige On-Off-Beziehung gehabt, mit der anderen Frau hatte er vor der Tat bereits über ein Jahr zusammengelebt. Unter massiver Gewaltandrohung hatte der 38-Jährige die beiden Opfer zunächst in einem Waldstück bei Bempflingen und danach in der Privatwohnung einer der beiden Frauen in Altdorf zum Sex gezwungen. Zur Durchsetzung seiner Forderungen hatte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte ein Messer und eine Bierflasche eingesetzt. Alkohol- und Kokainmissbrauch zum Zeitpunkt der Tat hatten sich laut Gericht enthemmend auf den Mann ausgewirkt.

Unter massiver Gewaltandrohung, wie in unserem Symbolfoto, hatte der Täter die Frauen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Foto: imago stock&people/Thomas Trutschel/photothek.net

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von sechs Jahren und neun Monaten gefordert, der Rechtsvertreter der Nebenklägerinnen hatte auf sieben Jahre plädiert. Der Verteidiger des 38-Jährigen hatte die Höhe des Strafmaßes in das Ermessen des Gerichts gestellt. Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte es eine Verständigung zwischen den Parteien gegeben: Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde der zu verhängende Strafrahmen auf einen Zeitraum zwischen sechs und sieben Jahren festgeschrieben. Nun hat das Urteil Rechtskraft. Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hatte am 10. September begonnen.

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