Urteil steht noch aus Professor wegen Missbrauchs eines 13-Jährigen angeklagt
Ein Professor hat sich in einer Gemeinde im Kreis Böblingen mit einem Minderjährigen zum Sex getroffen. Er ist einschlägig vorbestraft, am Dienstag war die Verhandlung.
Ein Professor hat sich in einer Gemeinde im Kreis Böblingen mit einem Minderjährigen zum Sex getroffen. Er ist einschlägig vorbestraft, am Dienstag war die Verhandlung.
Für einen emeritierten Professor aus der weiteren Umgebung des Kreises Böblingen steht vor dem Amtsgericht Böblingen viel auf dem Spiel. Er ist bereits wegen Besitzes von Kinderpornografie und Jugendpornografie vorbestraft und steht unter Bewährung. Am Dienstag musste er sich wegen sexuellem Missbrauch eines 13-jährigen Jugendlichen aus einer Kreisgemeinde verantworten. Der Mann machte bisher nur Aussagen zur Person, nicht zur Sache.
Deswegen erhellten erst die Aussagen der Mutter des Geschädigten und der Polizei den Tathergang. Der Jugendliche hatte sich im Internet auf einer gängigen Schwulenplattform angemeldet und suchte erste sexuelle Kontakte. Am 9. Mai des vergangenen Jahres kam es zum entscheidenden Chat mit dem Professor, dabei fragte der Akademiker den Geschädigten, in welche Klasse er gehe – in die siebte Klasse war die Antwort. Die beiden verabredeten sich zum Oralsex, worauf der Professor abends in die Kreisgemeinde fuhr, um den Minderjährigen zu treffen.
Seiner Mutter gegenüber behauptete der 13-Jährige, er habe im Fahrradkeller seine Kopfhörer holen müssen, verließ die Wohnung und ging in den Keller des Mietshauses, wo es zum Oralsex mit dem Angeklagten kam. Währenddessen wurde die Mutter misstrauisch und ging selbst nach unten, um nach ihrem Sohn zu sehen. Dabei begegnete sie dem Angeklagten kurz, den sie allerdings für einen Pizza-Boten hielt.
In die Wohnung zurückgekehrt, begann die Mutter, ihren Sohn auszufragen und Stück für Stück berichtete er unter Tränen von dem Ereignis, weil er nicht wollte „dass der Typ Ärger bekomme“, sagte der Minderjährige.
Die Mutter schaltete die Polizei ein, die wenig später die Wohnung des Professors durchsuchte. Sie fand einen Mann vor, der stark zitterte, der sehr aufgeregt war und immer um „seine Pension“ fürchtete. Zu Recht, denn schon wegen des ersten Urteils ist es zu einem Disziplinar-Verfahren gekommen, die dem Professor seine Pension kosten könnte, worauf sich damit seine Bezüge von 3800 Euro monatlich auf 2200 Euro monatlich kürzen könnten.
Es könnte ihn aber noch mehr kosten. Auf seinen elektronischen Medien fand die Polizei knapp unter hundert kinderpornografische und jugendpornografische Schriften, dazu ein gedrucktes Magazin, das ebenfalls die Bedürfnisse von Päderasten befriedigt, auch wenn auf dem Umschlag versichert wird, alle Abgebildeten seien über 18 Jahre alt. Nicht nur Sex mit Minderjährigen, auch der Besitz solcher Bilder wird vom Gesetzgeber hart bestraft.
Mit der nicht öffentlichen Aussage des Geschädigten, die per Video in den Gerichtssaal eingespielt wurde, und den ebenso nicht öffentlichen Plädoyers endete dieser erste Verhandlungstag. Für kommenden Dienstag wird das Urteil erwartet.