Ein Nachhilfelehrer muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er hat einen zwölfjährigen Schüler sechs Monate lang missbraucht.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Der Missbrauch flog im Kino auf. Eine Frau empfand das Tun des ungleichen Paares wenige Sitze neben ihr als „unnatürlich“. Vater und Sohn, dies hätten die beiden sein können, würden solche Zärtlichkeiten nicht austauschen. Die Frau stand auf und alarmierte das Kinopersonal, das sich allerdings nicht weiter für ihre Beobachtungen interessierte. Sie rief die Polizei, die sich ausgesprochen interessierte. Noch am gleichen Abend, dem 15. November 2015, durchsuchte sie die Wohnung des Älteren, eines 39-Jährigen Nachhilfelehrers aus Sindelfingen.

 

Der Mann muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, wegen Kindesmissbrauchs. So hat jedenfalls das Landgericht Stuttgart geurteilt. Der Angeklagte hatte jenen Nachhilfeschüler, mit dem er ins Kino ging, ein halbes Jahr lang missbraucht. Der Junge war zur Tatzeit zwölf Jahre alt. Zwölf Fälle hielt das Gericht für zweifelsfrei bewiesen. Womöglich wird sein Verteidiger Klaus Werner die Revision anstreben. Werner hatte angekündigt, er werde ein Gutachten zu einer womöglich verminderten Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten zur Tatzeit in Auftrag geben, sofern die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies ist bei Urteilen von höchstens zwei Jahren Haft möglich. Der Angeklagte hatte unübersehbar mit einer Bewährungsstrafe gerechnet. Noch Minuten nach dem Ende der Urteilsverkündung saß er reglos auf der Anklagebank und starrte ins Leere.

Die Polizei fand bei der Durchsuchung ein Nacktvideo eines Schülers

Die Polizei fand bei der Durchsuchung ein Nacktvideo eines weiteren Nachhilfeschülers auf dem Rechner des Angeklagten. Obwohl der Verdacht auf Kindesmissbrauch damit nahelag, taten die Ermittler sich schwer mit dem Fall. Den Jungen auf dem Video zu finden, erwies sich als langwierig. Als es gelungen war, verweigerte die Mutter die Zusammenarbeit mit der Polizei. Das zwölfjährige Hauptopfer schwieg anfangs, wohl aus Scham. Erst nach einem Jahr war der Junge bereit, über die Taten zu sprechen. Der Verdächtige hatte geleugnet, je sexuellen Kontakt zu seinen Schülern gesucht zu haben.

Erst kurz vor der Gerichtsverhandlung hatte der Nachhilfelehrer ein Geständnis angekündigt. Am Tag vor dem Prozessbeginn überwies er 7500 Euro Schmerzensgeld. Wenige Wochen zuvor hatte der 39-Jährige begonnen, sich um einen Therapieplatz zu bemühen, ohne Erfolg. Während der Verhandlung hatte er sich bei den Eltern entschuldigt und beteuert, er bereue seine Taten. All diese Versuche der Wiedergutmachung gelten juristische als strafmindernd. Allerdings erkannte das Gericht sie nur teilweise an.

Der Bundesgerichtshof fragt in seiner Rechtsprechung nicht allein nach den Versuchen, sondern auch nach den Motiven. „Bei einem ernsthaften Bemühen um Wiedergutmachung muss man mehr an das Opfer denken und sich früher aufraffen“, sagte die Richterin Sina Rieberg. Zwischen jenem Abend im Kino und dem Prozessbeginn waren zwei Jahre vergangen. „Eine Bewährungsstrafe kommt schlicht nicht in Betracht“, sagte Rieberg. „Wir sind dem Angeklagten schon soweit es geht entgegengekommen.“

Das Gericht berücksichtigte eine Reihe mildernder Umstände

Das Gericht glaubte dem 39-Jährigen, dass er bereut. Mildernd berücksichtigt ist auch, dass kurz vor Beginn der Taten der Vater des Angeklagten gestorben war, überdies sein Lebenslauf. Er lebt bei seiner Mutter und von ihrem Geld. Von Nebenjobs abgesehen, hat er nie gearbeitet. Der Missbrauch des Jungen war die erste sexuelle Erfahrung seines Lebens. Ein solcher Mann „ist extrem haftempfindlich, speziell bei diesem Vorwurf“, sagte Rieberg. „Das wird alles andere als einfach.“

Andererseits hatte der Angeklagte die Taten offenkundig vorbereitet. Den Eltern hatte er erklärt, ihr Sohn benötige häufiger und längeren Unterricht – bei entsprechend höherem Honorar. Dem Sohn gab er sich als väterlicher Freund, der Wünsche erfüllte, die seine Eltern verweigerten. Er habe „das Vertrauen von Eltern und Kind maßlos ausgenutzt“, sagte Rieberg. Jener Abend im Kino sei ein Glücksfall gewesen, für beide Seiten. Ohne jene Frau „wäre das weitergegangen und hätte sich intensiviert, ganz klar“, sagte Rieberg. So blieben dem Opfer weitere Torturen erspart, dem Täter ein härteres Urteil. Die Höchststrafe für Kindesmissbrauch sind 15 Jahre Haft.