Auf den ersten Blick wirkt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die Freiburger Gebührenordnung für das Anwohnerparken gekippt hat, wie eine Niederlage. Zumindest für all diejenigen, die in den Gebühren ein Instrument sehen, um für etwas mehr Gerechtigkeit bei der Nutzung unserer Straßen zu sorgen.
Doch bei genauerem Hinsehen haben die Richter vor allem das juristische Handwerk bemängelt. Freiburg hat seine Gebühr unter anderem mit zu vielen weiteren Aspekten überfrachtet, hat sie sozial oder nach Autogrößen zu willkürlich gestaffelt.
Gebührenhöhe in Ordnung
Was die Richter nicht bemängelt haben, ist die Höhe der Gebühr, die mit 360 Euro im Jahr die bis 2021 gesetzlich geltende Maximalgrenze um mehr als das Zehnfache überboten hat. Denn das zentrale Steuerungsziel, ein gerechterer Preis für den knappen Straßenraum in unseren Städten, haben die Richter in keiner Weise in Zweifel gezogen. Und das sollte in der Bewertung des Urteils nun nicht untergehen.
Jahrzehntelang war selbstverständlich, dass man an vielen Stellen in unseren Städten mit dem Auto gratis parken konnte. Das Anwohnerparken hat sich dabei zunächst zum Schutz und zur Privilegierung der Bewohner etabliert. Sie bekamen Vorrang im Wettbewerb um diese knappen und begehrten Abstellplätze.
Ein Euro am Tag ist nicht zu viel
Umgerechnet acht Cent am Tag, die etwa eine Stadt wie Stuttgart dafür erhebt, muss man eher als Schutzgebühr betrachten, denn als echte Parkkosten.
Und etwa ein Euro am Tag, wie das Freiburg einführen wollte, ist im Vergleich zu den Kosten einer Garage oder eines Parkhauses immer noch günstig. Und damit sind Nutzer öffentlicher Straßen weiterhin gegenüber denjenigen privilegiert, die sich einen Stellplatz privat organisieren müssen, wie die Verwaltungsrichter ausdrücklich festgestellt haben.
Grundsätzliches Signal
Insofern sind die Kläger, die das ganze Prinzip anzweifeln wollten, nicht erfolgreich gewesen. Beim Umsteuern in Richtung ökologische und klimafreundliche Mobilität ist der Preis ein wichtiges Signal. Autofahren an bestimmten Punkten verteuern – daran ist im Zeichen des Klimaschutzes zunächst nichts Verwerfliches. Und daran ändert auch das Urteil nichts.
Wer öffentlichen Raum für sein Fahrzeug in Beschlag nimmt, sollte dafür auch angemessen zahlen. Dabei bleibt es. Das nennt man (ökologische) Marktwirtschaft.
Die Gebühr ist grundsätzlich legal
Eine höhere Gebühr fürs Anwohnerparken wird sicherlich nicht darüber entscheiden, ob man etwa ein eigenes Auto behält oder vielleicht auf Carsharing setzt. Aber jede Komponente zählt.
Und so sollten sich die Kommunen durch das aktuelle Urteil nicht abschrecken lassen, sondern daraus lernen, was sie rechtlich besser machen können als Freiburg.