Ihre Wirkweise ist unberechenbar: Der Bundesgerichtshof hat für künstliches Haschisch - sogenannte Legal Highs - teils sehr niedrige Grenzwerte festgelegt. Diese spielen künftig auch beim Strafmaß für Dealer eine Rolle.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Gefährlichkeit der unter dem Namen Legal Highs bekanntgewordenen Kunstdrogen verkündet. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest.

 

Für zwei Stoffe fielen sie sehr niedrig aus, was für ihre Gefährlichkeit spricht. Diese Grenzwerte sind wichtig für die Strafverfolgung von Drogendealern, die Legal Highs verkaufen. Anders als der Name suggeriert, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die Grenzwerte regeln, mit welcher Mindeststrafe Angeklagte zu rechnen haben. Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden.

Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf. Dieses hatte 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft. Das Landgericht muss den Fall jetzt vor allem zur Strafhöhe erneut verhandeln.