Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil im Sinne all derer gefällt, die darauf hoffen, mit dem Verpflanzen von Organen mehr Menschenleben zu retten.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die Organspende gehört zu den hoch sensiblen Bereichen in unserer Gesellschaft. Wann immer dort ein Missstand zu Tage tritt, sinkt die Spenderbereitschaft. Das war unlängst zu beobachten, als Mediziner Krankenakten gefälscht hatten, um Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen – daran, dass die Spenden notwendig waren, bestand freilich kein Zweifel.

 

Der Bundesgerichtshof hat nun im sehr speziellen Fall der Lebendspende ein Urteil im Sinne all derer gefällt, die darauf hoffen, mit dem Verpflanzen von Organen mehr Menschenleben zu retten. Er hat entschieden, dass die Regeln, die vor einer Entnahme einzuhalten sind, streng ausgelegt werden müssen. Das mag kurzfristig dazu führen, dass ein potenzieller Spender zurückzuckt, wenn er über die vorhandenen Risiken voll aufgeklärt wird. Aber es ist langfristig ein Gewinn, weil es das Vertrauen in die Transplantationsmediziner stärkt.

Die Vorinstanzen hatten bei der Aufklärungspflicht noch beide Augen zugedrückt. Ein Fehler, den das höchste deutsche Zivilgericht nun korrigiert hat. Entgegen jeglicher Statistiken, bei denen Deutschland ganz hinten steht in Sachen Organspende, gibt es zahlreiche Zweifler, die behaupten, dass Ärzte viel zu schnell, zu oft und zu gerne transplantieren. Hätte die Justiz den laxen Umgang mit gesetzlichen Vorgaben abgesegnet, den Verschwörungstheoretikern wäre ein neuer Weg für ihre Behauptungen gegeben worden.