Die Stuttgarter Versicherung konnte zwar Klagen von Solaranlagen-Käufern abwehren. Doch das Urteil gegen ihren einstigen Partner schadet auch ihrem Ruf, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Urteil des Landgerichts ist für die Stuttgarter Versicherung nur teilweise erfreulich. Ihr Hauptziel hat sie zwar erreicht: Sie muss nicht für die von ihr finanzierten Solaranlagen im deutschen Nordosten aufkommen, mit denen viele Anleger wegen ausbleibender Erträge Kummer haben. Der Kauf selbst und das von der Versicherung gewährte Darlehen dafür seien unabhängig voneinander zu sehen, entschieden die Richter.

 

Doch ihre Entscheidung zur Leonberger Firma Eurosolid, die die Anlagen angeboten und verkauft hatte, ist auch für die Stuttgarter Versicherung unangenehm. Eurosolid müsse die Anlagen zurücknehmen, weil die Investoren über den erwarteten Ertrag massiv getäuscht worden seien – das ist ein klarer Erfolg für die Kläger. Allerdings nützt er ihnen kaum, weil bei der kleinen Firma wohl ungleich weniger zu holen ist, als das bei der großen Versicherung der Fall wäre.

Bei Kooperationen genauer hinschauen

Rechtlich mag die Stuttgarter zunächst aus dem Schneider sein. Ihrer Reputation aber ist das Urteil gegen den einstigen Partner, gegen den zudem die Staatsanwaltschaft ermittelt, gewiss nicht zuträglich. Seite an Seite hatte sie mit Eurosolid für die Investitionen in die Sonnenkraft getrommelt, ihr Vizechef schwärmte geradezu von der Kooperation. Der gute Ruf der Versicherung strahlte damit auf die Leonberger ab. Ob die Stuttgarter wirklich nicht erkennen konnte, dass die Ertragsprognosen um fast 30 Prozent überhöht waren, mag in der nächsten Instanz noch einmal hinterfragt werden. Eine Lehre aber kann die Versicherung bereits jetzt ziehen: Künftig sollte sie noch genauer hinschauen, mit wem sie sich einlässt.