Bestandteile
Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen: erstens Steuern, Umlagen und Abgaben, zweitens Netzentgelte (die in ihrer Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert werden) und schließlich Strombeschaffung und Vertrieb. Nur dieser Teil, argumentiert die Branche, sei vom Versorger beeinflussbar. Er macht nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft knapp 20 Prozent der Stromrechnung aus.

 

Staatsanteil
55 Prozent der Stromrechnung entfallen laut Verband auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Der größte Posten mit knapp einem Viertel ist die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien. Insgesamt sind es acht Kostenarten. Neben der EEG-Umlage machen den Löwenanteil die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe aus. Hinzu kommen kleinere Umlagen, z. B. für die Haftung für Windparks auf dem Meer.