Urteil zu Stuttgarter Unfallkreuzung Rotlichtfahrt vor Unfall bleibt ohne Fahrverbot
Der Gebhard-Müller-Platz war Top-Unfallkreuzung des Jahres 2023. Nun beschäftigte sich das Stuttgarter Landgericht mit dem Strafmaß für einen der Unfallverursacher.
Der Gebhard-Müller-Platz war Top-Unfallkreuzung des Jahres 2023. Nun beschäftigte sich das Stuttgarter Landgericht mit dem Strafmaß für einen der Unfallverursacher.
Die einstige Leiterin der Stuttgarter Verkehrspolizeiinspektion, Claudia Rohde, muss nicht vor Gericht erscheinen. Und auch zwei Sachbearbeitern der städtischen Verkehrsbehörde bleibt der Gang zum Landgericht erspart. Die unfallträchtigste Kreuzung des Jahres 2023, der Gebhard-Müller-Platz zwischen Wagenburgtunnel und Hauptbahnhof, ist aus der Schusslinie. Der letzte Autofahrer, der gegen die unübersichtliche Baustellenkreuzung prozessierte, gibt sich damit zufrieden, dass ihm am Mittwoch bei einer Berufungsverhandlung beim Stuttgarter Landgericht immerhin das einmonatige Fahrverbot erlassen wurde.
24 Unfälle, 14 Verletzte, 279 000 Euro Schaden: Das Baustellenlabyrinth der Kreuzung Gebhard-Müller-Platz hat einige Autofahrer überfordert – wie sich aus der bisher letzten vollständigen Jahresunfallstatistik der Stuttgarter Polizei ergibt. Die spektakulärste Kollision hatte ein damals 27-jähriger Mercedes-Fahrer ausgelöst. Am 6. Oktober 2023 hatte er beim Linksabbiegen Richtung Hauptbahnhof eine rote Ampel nicht registriert und war mit einem Opel-Corsa-Fahrer kollidiert. Der Kleinwagen überschlug sich, der 39-jährige Fahrer wurde leicht verletzt: Rücken- und Nackenschmerzen.
Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall: Sie schickte dem Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl mit zwei Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen zu. Der angehende Kfz-Mechatroniker beharrte aber darauf, dass er an zwei grünen Ampeln vorbeigefahren sei. Sein Anwalt Jérôme Bauer formulierte außerdem heftige Vorwürfe an die Verkehrsbehörde der Stadt, die mit der Verkehrsregelung „grob fahrlässig Gefahrenquellen“ geschaffen habe.
Es sollte dem Mercedes-Fahrer wenig nutzen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe zu 30 Tagessätzen, verringerte das Fahrverbot jedoch auf einen Monat. Weil das Problem der Unfallkreuzung und womöglich mangelhafte Ampelregelungen damit nicht gelöst seien und auch ein Monat beruflich bittere Folgen hätten, ging die Verteidigung in Berufung.
Und dazu hatte Anwalt Bauer auch schon Beweisanträge vorbereitet, um Polizei und Verantwortliche der Verkehrspolitik als weitere Zeugen zu hören. Zu Unfallhäufigkeiten wegen vermeintlicher Rotlichtfahrten und möglichen Ampelfehlschaltungen. Der Vorsitzende Richter der 38. Strafkammer, Tilman Wagner, machte die Berufungsverhandlung aber nicht zu einem Tribunal womöglich verfehlten Verkehrsmanagements in Stuttgart. Wenn es letztlich nur um ein Fahrverbot gehe, könne man dies auch auf diese Frage beschränken.
Und so brauchte es keine Zeugen mehr. Vor allem einer hatte eindeutig erklärt, dass der Unfallfahrer neben ihm an einer roten Ampel vorbeigefahren sei. Auch die Zustände um die Unfallkreuzung blieben letztlich offen. Tatsächlich sind in letzter Zeit nur noch wenige spektakuläre Unfälle vermeldet worden. Der letzte größere Fall, über den die Polizei berichtet hat, datiert vom 26. Juli 2024 – hier hatte es eine 25-jährige Jeep-Fahrerin dem Mercedes-Fahrer gleichgetan und beim Linksabbiegen einen Unfall mit Tausenden Euro Schaden ausgelöst. Am 19. September verunglückte eine Streifenwagenbesatzung, deren Einsatzfahrt mit Blaulicht mit einer Kollision endete.
Nach dem Urteil der 38. Strafkammer ist für den heute 28-Jährigen nunmehr eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung fällig. Das einmonatige Fahrverbot ist dagegen vom Tisch. Normalerweise sei bei einem Rotlichtverstoß im Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Fahrverbot fällig, sagt Richter Wagner, allerdings könne in diesem Verfahren davon abgesehen werden. Der Angeklagte sei weder vor noch nach dem Unfall auffällig gewesen, habe nunmehr auch ein Geständnis abgelegt. Die Denkzettelfunktion sei ein Jahr und drei Monate nach dem Unfall kaum mehr gegeben. „Sie haben außerdem ein Dreivierteljahr mit dem drohenden Führerscheinverlust gelebt“, erläutert Richter Wagner, „damit erscheint das einmonatige Fahrverbot nun nicht mehr notwendig.“