Beschimpfungen, Rassismus, Gewaltaufrufe und ähnliche Inhalte finden sich in sozialen Netzwerken wie Facebook, Tiktok oder dem Twitter-Nachfolger X zuhauf. Doch nicht immer bleiben solche Postings folgenlos: Für einen 70-Jährigen aus Winnenden, der auf der Plattform X ein Video eines fremdenfeindlichen Accounts geteilt und mit einem Kommentar versehen hatte, kam dies teuer zu stehen. Das Amtsgericht Waiblingen verurteilte ihn in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe.
Das Video, das der Mann geteilt hatte, zeigt eine Straftat, vermutlich in den USA. In dem Clip ist zu sehen, wie ein Weißer von einer Gruppe Schwarzer verprügelt wird, nachdem er sich über zu laute Musik beschwert hatte. Der X-Account, von welchem das Video ursprünglich verbreitet wurde, hat sich darauf spezialisiert, Aufnahmen von durch Migranten begangenen Gewalttaten zu verteilen – meist versehen mit Texten wie „diese Menschen sind unsere Feinde – jeder Einzelne“. Zusätzlich zum Weiterverbreiten versah der Winnender im März dieses Jahres den Originalpost mit dem Kommentar „widerliche schwarze Horden“.
Hasskommentar von X landet vor dem Amtsgericht Waiblingen
Im August flatterte ihm dann ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung ins Haus – weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dass er das Video geteilt und den Kommentar verfasst hatte, stellte der Rentner nicht in Abrede – er und sein Anwalt bestritten allerdings, dass es sich dabei um eine Volksverhetzung handeln würde. „Mein Kommentar hat nur die Objektivität der Wahrheit wiedergegeben“, so der Winnender. „Da wurde ein Passant zur Bewusstlosigkeit geschlagen, und die Täter waren nun einmal keine Weißen, Asiaten oder Latinos.“ Der Kommentar sei „ausschließlich auf diese Situation, diesen Clip bezogen“. Auf keinen Fall habe er damit „alle dunkelhäutigen Menschen in Deutschland oder auf der Welt als widerlich bezeichnen“ wollen. Sein Verteidiger betonte auch, es sei seinem Mandanten sehr wichtig, „deswegen nicht in eine rechte Ecke gestellt zu werden“.
Die Richterin – dieselbe Juristin, die bereits den Strafbefehl unterzeichnet hatte – machte recht früh deutlich, dass sie mit den Argumenten nicht übereinstimmte. „In dem Begriff Horden sehe ich auch einen Vergleich mit der Tierwelt“, meinte sie. Den Einwand des Rentners, das Wort stamme ursprünglich aus dem Persischen und bezeichne eine bewaffnete Gruppe, ließ sie nicht gelten.
Am Ende zog die Argumentation des Winnenders und seines Anwalts nicht. Staatsanwältin und Richterin sahen in dem Kommentar eine klare Volksverhetzung, weil dieses sich nicht nur auf den Inhalt des Videos bezogen habe. „Stattdessen haben Sie dunkelhäutige Menschen generell verächtlich gemacht und ihnen die Menschenwürde abgesprochen“, so die Richterin in ihrer Begründung. Da der Senior bei der Verhandlung Auskunft über die genaue Höhe seiner Rente gab, wurde es am Ende noch teurer für ihn: Sein Tagessatz wurde von 50 auf 60 Euro hochgestuft, somit stieg die Strafe auf insgesamt 3000 Euro. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Ob er in Berufung oder Revision geht, ist nicht bekannt.
Anzeige kam von der Meldestelle Hessen gegen Hetze
Der Winnender war von der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ angezeigt worden. Diese existiert seit 2020 und hat sich zum Ziel gesetzt, Extremismus und Rassenhass etwas entgegenzusetzen. Betroffene und Zeugen können entsprechende Kommentare und Inhalte in den sozialen Medien über ein Online-Formular melden, die beim hessischen Innenministerium angesiedelte Organisation prüft diese dann und bringt sie gegebenenfalls zur Anzeige.
In den ersten drei Jahren des Bestehens hat „Hessen gegen Hetze“ nach eigenen Angaben mehr als 13 000 Hinweise erhalten. Von rund 10 000 dieser Inhalte, welche die Organisation als strafbar oder extremistisch einstufte, führten rund 1300 zu Ermittlungsverfahren, mehr als tausend weitere Fälle wurden von den Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.