Ein Polizist, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte, ist vor dem Landgericht Stuttgart zu einer geringeren Strafe verurteilt worden. Sein Vorgehen wurde als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Statt einer Freiheitsstrafe auf Bewährung gibt es nun eine Geldstrafe.

Stuttgart - Ein Polizist, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte, ist nun vor dem Landgericht Stuttgart zu einer geringeren Strafe verurteilt worden. Er musste sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten, weil er am 30. September 2010, dem „schwarzen Donnerstag“, beim Einsatz im Schlossgarten einem Passanten einen Schlagstockhieb verpasst haben soll.

 

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung gegen den Mann verhängt. Dagegen hatte der 34-jährige Polizeihauptmeister Berufung eingelegt. In der zweiten Instanz wurde sein Vorgehen gegen einen 50-jährigen Juristen, der aussagte, nicht als Demonstrant im Park gewesen zu sein, nun als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Dafür wurde der Beamte zu einer Geldstrafe von 5400 Euro, bestehend aus 90 Tagessätzen zu 60 Euro, verurteilt. Den Hieb, über den gestritten wurde, versetzte der Beamte dem Mann, als er an einer Gruppe Polizisten vorbeirennen wollte.