Verbraucherminister Peter Hauk will nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum digitalen Nachlass auf Facebook klarere Regelungen: Um das in Zukunft auch rechtlich zu verankern, habe er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten lassen.

Stuttgart - Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum digitalen Nachlass auf Facebook begrüßt und sich für klarere Gesetze ausgesprochen. Der BGH in Karlsruhe hatte am Donnerstag in letzter Instanz entschieden, dass die Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dessen gesperrtem Facebook-Nutzerkonto bekommen.

 

Gesetzentwurf vorbereiten lassen

Der digitale Nachlass dürfe nicht anders als der analoge Nachlass behandelt werden, sagte Hauk am Donnerstag in Stuttgart. Es bestehe weitgehend Einigkeit, „dass selbst Briefe mit vertraulichem Inhalt nach dem Tode des Adressaten an dessen Erben zugestellt und von diesen gelesen werden dürfen“. Um das in Zukunft auch rechtlich zu verankern, habe er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten lassen. Erben soll damit der Zugang zum Nachlass unabhängig von dessen Form gewährt werden.