Gerichtsurteile zur Luftreinhaltung werden nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit nur zögernd umgesetzt. Die bayerische Justiz lässt deshalb jetzt eine Beugehaft prüfen.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung ist sich weiterhin uneins, wie sie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Luftreinhaltung reagieren soll. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ließ am Montag offen, ob das Land das Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro bezahlt oder dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegt. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach sich im Vorfeld dafür aus, die Entscheidung zu akzeptieren. Dagegen meinte Vizeregierungschef Thomas Strobl (CDU), er sehe nicht ein, warum man von vornherein auf Rechtsmittel verzichten sollte.

 

Andreas Schwarz, der Fraktionschef der Grünen im Landtag, hatte gegenüber unserer Zeitung gesagt: „Für uns Grüne ist klar, wir wollen schnell für saubere Luft sorgen und wir akzeptieren höchstinstanzliche Urteile.“ Das Vorgehen der Stadt Düsseldorf gegen ein Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts bezeichnet er als „unvernünftig und rechtlich äußerst bedenklich“.

Anwalt: Dem Land geht es nur um Zeitgewinn

„Es ist keine Entscheidung gefallen“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet nach der Sitzung der Arbeitsgruppe. Das Für und Wider einer Beschwerde sei ausgetauscht worden, und es werde weitere Beratungen geben. Der Anwalt der Kläger, Roland Kugler, stellte fest: „Dem Land geht es nur um Zeitgewinn“. In einem Vergleich hatte das Land im April 2016 klagenden Anwohnern zugesagt, an Feinstaubalarmtagen den Autoverkehr am Neckartor zu reduzieren. Da das Land nichts unternehme, um den Vergleich zu erfüllen, sei die Festsetzung eines Zwangsgelds geboten, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag.

Die Deutsche Umwelthilfe wirft Politik und Behörden im gesamten Bundesgebiet eine Verschleppungstaktik vor. Urteile, die den Staat verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, würden nicht umgesetzt.

Beugehaft für Amtsträger?

Derweil sucht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) neue Wege, um den Staat dazu zu bringen, sich an Urteile der Justiz zu halten. Um strengere Maßnahmen für bessere Luft in München durchzusetzen, will die bayerische Justiz überprüfen lassen, ob es die Möglichkeit geben könnte, Amtsträger in Beugehaft zu nehmen. Der Senat überprüfe daher, ob diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden soll, sagte eine Gerichts-Sprecherin unserer Zeitung. Die Umwelthilfe fordert seit langem Zwangshaft gegen diejenigen, die Gerichtsentscheidungen im Sinne einer besseren Luft verzögern.

Nach Ansicht des 22. Senats am Münchner VGH ist eine Zwangshaft gegen Beteiligte nach deutschem Recht nicht möglich. Da der Europäische Gerichtshof jedoch die Meinung vertreten habe, Gerichte müssten alles „erdenklich mögliche“ unternehmen, damit Luftreinhaltewerte eingehalten werden, wolle man den EuGH prüfen lassen, ob dieser auf europäischer Ebene einen Anknüpfungspunkt für Beugehaft findet – und gegen wen sie verhängt werden müsse, sagte die Sprecherin.