Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht es für Verbraucher, die Online-Banking nutzen, nicht einfacher. Es könnte Banken ermutigen, weiter an der Preisschraube zu drehen.

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof erlaubt es Banken und Sparkassen, für das Versenden einer Transaktionsnummer (Tan) per SMS eine Extra-Gebühr zu berechnen, aber nur, wenn die Tan auch tatsächlich verwendet wird. Dieses Urteil lässt nur einen Schluss zu: Allzu oft haben die Herren Richter das wohl noch nicht gemacht. Das Überweisen mittels SMS-Tan ist an sich schon umständlich. Häufig genug ist die Internetverbindung nicht stabil und der Vorgang wird abgebrochen. Dann muss der Kunde zurück auf Los und darf erneut verschiedene Pass- und Kennwörter eingeben, bevor er seine Tan an die richtige Stelle setzen kann. Jetzt eröffnet der BGH den Kreditinstituten auch noch die Möglichkeit, allein dafür Geld zu verlangen, dass sie eine SMS-Tan zur Verfügung stellen.

 

Ein einfaches, transparentes Preismodell sieht anders aus. Kunden, die ein Kontomodell haben, bei dem für jede genutzte SMS-Tan eine Gebühr anfällt, sollten künftig am besten jeden Versuch protokollieren, wenn sie eine Online-Überweisung starten – am besten mit Uhrzeit und Verwendungszweck. Wie anders sollen sie sonst später nachvollziehen können, ob die Bank die Gebühren zu Recht oder zu Unrecht erhoben hat?

Gebühren sind naheliegend

Es ist verständlich, wenn Banken und Sparkassen, denen in Folge der Null- und Strafzinsen die Erträge wegbrechen, nach neuen Einnahmequellen suchen. Gebühren sind da naheliegend. Umfragen zufolge will jedes dritte Kreditinstitut noch in diesem Jahr Gebühren für Privatkunden erhöhen. Aber es kann doch nicht angehen, dass die Institute ihre Kontogebühren so gestalten, dass sie kein Kunde mehr überblickt. Und was noch mehr zu beanstanden ist: Wenn sich die Kosten fürs Girokonto gar nicht mehr vergleichen lassen, weil je nach Modell ganz unterschiedliche Dinge eingerechnet sind.

Privatkunden müssen sich das nicht alles gefallen lassen. Sie können sich eine Bank suchen, die entweder ein kostenloses Girokonto anbietet – was zunehmend schwieriger zu finden ist – oder sie suchen sich eine Bank, die eine Pauschalgebühr fürs Girokonto erhebt. Extra-Gebühren sind dann ausgeschlossen. Der Kontowechsel ist übrigens seit vergangenem Herbst einfacher geworden. Ein neues Gesetz macht es möglich.