Stark überhöhte Ertragsprognosen haben einst Käufer für Solaranlagen angelockt. Die Stuttgarter Versicherung will davon nichts gewusst haben, soll nun aber für ihre einstige Partnerfirma haften.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Wirtschaftskrimi um Solaranlagen der Leonberger Firma Eurosolid, die Käufer mit weit überhöhten Ertragsprognosen gelockt haben soll, gerät die Stuttgarter Versicherung verstärkt unter Druck. Nach neuen Urteilen des Landgerichts Stuttgart haftet auch die Versicherung, die den Erwerb der Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Darlehen finanziert hatte, für Schäden der Käufer infolge der Täuschung. Die 8. Zivilkammer folgte jetzt entsprechenden Klagen von Betroffenen und verurteilte die Versicherung ebenso wie Eurosolid zur Rücknahme der Anlagen und zu Schadenersatz, jedoch in erheblich geringerer Höhe als beantragt. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher.

 

Im Mai hatte die Versicherung Klagen anderer Käufer vor der 25. Zivilkammer noch abwehren können. Die Richter sahen damals nur Eurosolid Energy in der Haftung. Die Leonberger Firma, die jetzt Insolvenz angemeldet hat, habe die zu erwartenden Erträge des Solarparks deutlich überhöht angegeben und die Käufer damit arglistig getäuscht. Versuche der Anleger, vorrangig die ungleich finanzkräftigere Stuttgarter Versicherung in Anspruch zu nehmen, blieben zunächst erfolglos: Obwohl Eurosolid und die Stuttgarter eng zusammengearbeitet hätten, handele es sich nicht um ein „verbundenes Geschäft“, entschied die Kammer. Es sei auch nicht nachgewiesen worden, dass die Versicherung von den überhöhten Prognosen gewusst habe.

Täuschung war fürs Gericht offensichtlich

Die Kollegen der 8. Zivilkammer kamen in weiteren, ähnlich gelagerten Fällen nun zu einem anderen Ergebnis. Auch für sie hat die Beweisaufnahme nicht den Nachweis erbracht, dass die Versicherung von der Täuschung wusste. Eine solche Kenntnis könne nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber angenommen werden, wenn die Täuschung evident, also offensichtlich sei. Dies bejahen die Richter angesichts der laut einem Gutachten um fast 30 Prozent überhöhten Prognosen für den Ertrag der Solaranlagen. Zudem handele es sich doch um ein „verbundenes Geschäft“, und die Käufer seien als Verbraucher einzustufen – beides Voraussetzungen für den Erfolg der Klagen.

Damit folgte die 8. Kammer weitgehend der Argumentation der Leipziger Anwaltskanzlei Dr. Fingerle, die zahlreiche Käufer vertritt. Mit dem Urteil habe man das angestrebte „Maximalziel“ für die Mandanten erreicht, hieß es bei der Kanzlei, die Gegenargumente der Versicherung seien überzeugend widerlegt worden. Nun bleibe abzuwarten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Sache sehe. Die Stuttgarter Lebensversicherung wollte das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren, kündigte aber Berufung beim OLG an. Ein Sprecher betonte, das Gericht habe „keine arglistige Täuschung der Kunden durch uns festgestellt“.

Prognosen waren völlig unerreichbar

Von Eurosolid war wie bereits zum ersten Urteil keine Stellungnahme zu erhalten. Bereits 2016 hatte die Firma erklären lassen, sie habe niemanden getäuscht. Die Ertragsprognosen stammten von der Firma Fleckenstein Solar, auf die man sich verlassen habe. Gegen Verantwortliche von Eurosolid, darunter den Geschäftsführer Ulrich B., ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug. Nach Ansicht der Richter war B. eng in die Erstellung der Vorhersagen eingebunden, die laut dem Gutachter „unter keinen denkbaren Umständen“ erreicht werden konnten. Er habe laut Zeugen massiv auf höhere Werte gedrungen und die zögernden Techniker sogar als „bescheuert“ bezeichnet.

Die „arglistige Täuschung“ durch den Verkäufer muss sich dem Urteil zufolge auch die Stuttgarter Versicherung zurechnen lassen. Diese hatte stets betont, nur die Darlehen gewährt zu haben, nicht aber für die Rentabilität der Anlagen verantwortlich zu sein. Den Richtern erscheint es jedoch „nicht ganz fernliegend“, dass sie die Stromerträge selbst überprüft habe. Schließlich habe die Versicherung den Solarpark in Relzow einst mit mehr als 20 Millionen Euro finanziert und als Teil ihrer „grünen Rente“ ausgewiesen.

Richter sehen „verbundenes Geschäft“

Auch angesichts der engen Geschäftsbeziehung zu Eurosolid gehen die Richter davon aus, dass ihr die Täuschung bekannt war. Im Verfahren habe die Versicherung nicht nachweisen können, dass weder der Vorstand noch die zuständigen Mitarbeiter davon wussten. Als eine Schlüsselfigur gilt der Vizevorstandschef Wolfgang Fischer, der die Zusammenarbeit mit Eurosolid einst überschwänglich gelobt hatte.

Die überhöhten Prognosen seien nicht nur für den Kauf der Anlagen, sondern auch für die Finanzierung ausschlaggebend gewesen, befanden die Richter. Da es sich um ein „verbundenes Geschäft“ handele, könne ausnahmsweise auch vom Kreditgeber Schadenersatz verlangt werden. Die Vorteile aus dem Geschäft – eine Steuererstattung und die Einspeisevergütung – müssten dabei aber angerechnet werden. Die Versicherung müsse versuchen, die zurückgenommenen Anlagen auf Eurosolid zurückzuübertragen. Dabei habe sie das Insolvenzrisiko zu tragen – und nicht der Anleger. Die Kläger hatten schon länger Zweifel an der Liquidität der Leonberger Firma, dort sei wohl nichts zu holen. Nun könnte sich dies bestätigen: Vor wenigen Tagen wurden die Insolvenzanträge zweier Eurosolid-Firmen bekannt.