Zwei Urteile, die gegen Randalierer aus der sogenannten Krawallnacht gefallen sind, werden von den Angeklagten und ihren Verteidigern nicht akzeptiert: Sie wollen das Verfahren erneut aufrollen lassen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Nach den ersten beiden öffentlichen Prozessen gegen Beteiligte der sogenannten Krawallnacht im Juni gehen beide Anwälte in Berufung. Die Staatsanwaltschaft wird die Schuldsprüche wohl akzeptieren, zumal das Gericht nur bei einem Fall von ihrer Forderung abgewichen war. Beide Angeklagten hatten in der Nacht Polizeifahrzeuge demoliert, einer auch eine halb volle Getränkedose auf Polizisten geworfen. Beide wurden zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.