Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.
05.02.2026 - 10:30 Uhr
Bonn - Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.