Eine an Schizophrenie erkrankte Frau steht in Heilbronn wegen Beleidigung und schwerer Körperverletzung vor Gericht. Im Fokus steht dabei, ob die Frau überhaupt schuldfähig ist.

Vaihingen/Enz - Während der Verhandlung zeigte die Angeklagte Reue: „Meine Mutter hat mir beigebracht, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung ist“, sagte die 32-Jährige vor dem Landgericht Heilbronn. Ihr wird Beleidigung und schwere Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Am Dienstag war der Prozessauftakt, während dessen es auch darum ging, inwiefern die unter paranoider Schizophrenie leidende Frau als schuldfähig gelten kann.

 

Konkret geht es um folgende Vorfälle: Die aus Ludwigshafen stammende, aber zum Tatzeitpunkt in Vaihingen/Enz wohnende Frau soll im vergangenen April auf einem Pferdehof nahe Vaihingen/Enz drei Personen beleidigt haben. Die Tochter der Besitzer des Pferdehofs sagte aus, dass man der Angeklagten bereits mehrmals verboten hatte, das Grundstück zu betreten und die Pferde zu füttern. Davon habe sich die Angeklagte jedoch nicht beirren lassen. Im Gegenteil: die häufig aggressiv wirkende Frau habe die Zeugin beispielsweise als „asoziale Kinder“ und „Tierquäler“ beschimpft und angespuckt.

Einer Freundin mit dem Hammer in den Rücken geschlagen

In einem anderen Fall habe sie den Sohn der Pferdehofbesitzer der Vergewaltigung bezichtigt und dessen Mutter als „Hure“ beschimpft. Im Oktober habe sie außerdem in einem Vaihinger Frisörsalon die Inhaberin nach einem Streit gegen eine Wand geschlagen, dann an den Haaren gepackt und zu Boden geworfen. Anschließend habe sie der Frau noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Im letzten der zu einer Klage zusammengefassten Vorwürfe soll die 32-Jährige einer alten Freundin in Landau auf der Straße aufgelauert, sie beleidigt und anschließend von hinten mit einem Hammer auf den Rücken geschlagen haben. Der vermeintliche Grund: die Freundin habe den Hund der Angeklagten, den sie der Freundin vor Jahren geschenkt hatte, nicht mehr herausgeben wollen.

Die Medikamente gegen die Psychose nimmt sie mittlerweile freiwillig

Derzeit ist die Angeklagte in einer geschlossenen Station eines psychiatrischen Krankenhauses. Das hatte das Vaihinger Amtsgericht angeordnet und den Fall an das Landgericht Heilbronn weiterverwiesen, das für solche Fälle eine Sonderzuständigkeit besitzt. Seit drei Wochen befindet sich die Angeklagte nun dort in Behandlung und nimmt Medikamente gegen ihre Psychose, erst unter Zwang, mittlerweile freiwillig.

Der psychologische Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Frau unter paranoider Schizophrenie leidet. „Ein Realitätsverlust ist anzunehmen“, sagte er. Die Taten seien unter dem Einfluss des Wahns geschehen, daher hatte die Angeklagte zum Zeitpunkt der Untersuchung auch keine Einsicht, dass ihre Taten Unrecht waren. Die Angeklagte habe sich in den vergangenen Jahren verfolgt gefühlt, davon zeugten beispielsweise Knüppel, die sie an jedem Fenster ihrer Wohnung in Vaihingen deponiert hatte. Außerdem habe sie ihm gegenüber erwähnt, dass man ihr beim Geschlechtsverkehr ein Gerät zur Überwachung in die Vagina eingeführt habe, das sich jetzt in ihrem Körper bewege. Frühere Therapieversuche seien an der mangelnden Krankheitseinsicht der Angeklagten gescheitert. Sie besitze die Fähigkeit, ihre Symptome, darunter Verfolgungswahn und synästhetische Halluzinationen, beispielsweise Stimmen im Kopf, für eine gewisse Zeit zu unterdrücken.

Das Risiko weiterer ähnlicher Straftaten stufte der Gutachter als „relativ hoch“ ein, sollte die Angeklagte nicht weiter Medikamente bekommen. „Impulsdurchbrüche sind jederzeit und unmittelbar zu befürchten.“ Ein betreutes Wohnen mit 24-Stunden-Betreuung sei ratsam. So sah es auch der Richter: „Unbehandelt sind Sie eine Gefahr für sich selbst und für andere.“ Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht die Angeklagte als nicht schuldfähig einstuft. Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden.