Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft für den Mann, der seinen Lebensgefährten in dessen Wohnung brutal umgebracht haben soll.

Vaihingen/Enz - Für zwölf Jahre soll der Angeklagte ins Gefängnis, wenn es nach seiner Verteidigerin geht. Damit fordert sie nur zwei Jahre weniger als die Staatsanwältin, die laut ihrem Plädoyer den Mazedonier gerne für 14 Jahre hinter Gittern sehen würde. Er soll im Dezember 2010 seinen Lebensfährten, einen 51 Jahre alten Krankenpfleger, in dessen Vaihinger Wohnung getötet haben. Deswegen steht er jetzt vor dem Heilbronner Landgericht.

 

Drei Messerstiche in den Oberkörper hat der Täter dem Mann beigebracht, so tief, dass jeder einzelne von ihnen bereits tödlich gewesen wäre. Nachdem das Opfer bereits tot war, schnitt der Täter ihm noch die Kehle durch. Die Staatsanwältin spricht von „rücksichtslosem, gefühllosem Verhalten. Er hat kaltblütig und mit krimineller Energie auf das Opfer eingestochen.“ Und mit Kraft und Vorsatz: „Wer solche Messerstiche durchführt, will töten“, sagt sie.

Für die Staatsanwältin ist die Tat kein Mord

Das Motiv des 27-Jährigen ist indes völlig unklar. Er selbst äußert sich nicht zu der Tat. Doch auch ohne ein Geständnis scheint die Lage klar zu sein. Die Ermittler fanden Spuren seiner DNA am Tatort, in Wegwerfhandschuhen auf der Leiche und an der Tatwaffe. Etliche andere Indizien stützen den Verdacht darüber hinaus. „Es ist nur ein Schluss möglich: dass der Angeklagte der Täter ist“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montag. Mit 14 Jahren blieb sie am oberen Rand des Strafrahmens für Totschlag: 15 Jahre sind das Maximum.

Den Vorwurf des Totschlags habe sie öfter verteidigen müssen, sagt die Staatsanwältin: „Ich wurde im Lauf dieses Verfahrens häufig gefragt: Warum ist das nicht Mord? Ich habe zurückgefragt: Warum soll es Mord gewesen sein?“ Der Krankenpfleger sei weder heimtückisch noch grausam ums Leben gebracht worden. Grausamkeit sei juristisch anders definiert als in der Alltagssprache. „Der Täter hat dem Opfer hier keine Schmerzen zugefügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen.“, erklärt die Staatsanwältin. Der Krankenpfleger habe also keine übermäßigen Qualen erleiden müssen. Auch gebe es Kampfspuren, die darauf schließen lassen, dass das Opfer nicht arg- und wehrlos gewesen sei. Habgier als Grund lasse sich nicht nachweisen – obwohl der Mazedonier den Krankenpfleger offenbar finanziell ausgenutzt hat. Es wurden keine Wertgegenstände aus der Wohnung gestohlen. Da er aber auch kein Erbe von dem Mann zu erwarten hatte, beraubte er sich so seiner Geldquelle.

Ob andere niedrige Beweggründe zutreffen, könne sie wegen des unbekannten Motivs nicht sagen: „Leider oder zum Glück können wir in die Köpfe der Täter nicht hineinschauen.“ Das umsichtige Verhalten des Mannes nach der Tat zeige, dass er nicht im Affekt gehandelt habe. Denn er hatte noch versucht, Hinweise auf die Beziehung – Fotos, Kalender, eine Kamera – verschwinden zu lassen.

Der psychische Befund ist unauffällig

Für den 27-Jährigen spreche, dass er bisher nicht vorbestraft war. Seine Verteidigerin hebt besonders die ungewissen Teile des Tathergangs in der Aschmannstraße hervor. Die Stimmung zwischen den beiden Männern am Wochenende vor der Tat sei unklar, wie vieles andere: „Wir wissen nicht, wann der Angeklagte die Handschuhe getragen hat und wer die Bilder aus den Rahmen genommen hat“, sagte die Verteidigerin. Sie pocht außerdem auf das Recht des Angeklagten zu schweigen, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstünden.

Der Angeklagte selbst sitzt den Prozess ab, ohne sich zu rühren. Auf die Frage nach seinem letzten Wort lässt er über seinen Dolmetscher mitteilen: „Ich habe nichts zu sagen.“ Der psychologische Gutachter bestätigt zwar, dass der Angeklagte unter dem Verlust seiner Großmutter einige Monate vor der Tat stark litt, ansonsten zeige der psychische Befund aber keine Auffälligkeiten. Der junge Mann sei weder besonders aggressiv noch depressiv, zeige keine Anzeichen einer sadistischen Störung oder geminderter Intelligenz. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.