Der Vaihinger Markt ist schon lange ein Problemfall. Ständig müssen Steine ersetzt werden, eine größere Sanierung ist fällig. Nun hofft die Stadt auf Geld von Land und Bund.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Vaihingen - Frank Hüttner und seine Kollegen vom Tiefbauamt kommen kaum noch hinterher. „Wir richten das Pflaster an der einen Stelle, und zwei Tage später tut sich direkt daneben das nächste Loch auf“, sagt der Leiter der Dienstelle Filder. So geht das schon seit Jahren. Die Rede ist vom Vaihinger Markt. Mittlerweile gibt es dort an mehreren Stellen Schilder mit der Aufschrift „Gehwegschäden“. Hier und da stehen Baken, um die Stellen zu kennzeichnen, wo das Pflaster wieder einmal aufgebrochen ist.

 

„So langsam gehen uns die Steine aus“, sagt Hüttner. Der Vaihinger Markt sei in den 80er-Jahren mit einem speziellen Pflaster gebaut worden. Natürlich habe die Stadt damals Steine auf die Seite gelegt, um später kaputte Stellen ausbessern zu können. Doch dieser Vorrat neige sich langsam dem Ende. Freilich könne die Stadt die speziellen Pflastersteine nachbestellen. Aber das sei letztlich eine Kostenfrage.

Asphalt wäre eine Notlösung

Insofern geht Hüttner davon aus, dass er am Vaihinger Markt früher oder später kaputte Stellen mit Asphalt ausbessert. „Das ist dann optisch natürlich nicht der Hit“, sagt Hüttner. Und es mache die Sache auch nicht besser. „Der Unterhaltungsaufwand wird immer größer. Wir müssen da in den nächsten Jahren großflächig ran“, sagt der Dienststellenleiter.

Darum hat er beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung angeklopft. Denn für Gebiete mit einem hohen Sanierungsbedarf gibt es Förderprogramme, bei denen sich Bund, Land und Kommune die Kosten teilen. Das bekannteste ist die Soziale Stadt. Im Fall Vaihingen würde aber wohl ein anderes Programm zum Zug kommen. Letztlich mache das aber keinen großen Unterschied, sagt Susanne Böhm. Sie ist beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung die Leiterin des Sachgebiets Finanzierungs- und Förderangelegenheiten sowie Sonderprogramme. „Das Land denkt nicht in Programmen“, sagt sie. Die Bedingungen für eine Förderung seien bei allen Programmen immer dieselben. „Es geht um die Behebung städtebaulicher Mängel“, sagt Böhm.

Das Prozedere ist kompliziert

Insofern läuft auch das Prozedere, das der Aufnahme eines Gebiets in ein Förderprogramm vorausgeht, immer ähnlich ab. Zunächst muss es eine Art Willensbekundung geben. Beispielsweise einen Antrag in Form eines offiziellen Prüfauftrags. Einen solchen hat der Vaihinger Bezirksbeirat vor Kurzem verabschiedet. Das ist aber nur der allererste Schritt. Anschließend muss die Verwaltung eine Vorlage erarbeiten und dem Gemeinderat vorschlagen, die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen einzuleiten. Bewilligt der Gemeinderat diese Vorlage, beauftragt die Stadt zumeist ein externes Büro mit der genauen Identifizierung und Auflistung der städtebaulichen Mängel. Die Ergebnisse fließen abermals in eine Vorlage für den Gemeinderat. Erst wenn er sein Okay gibt, kann das Amt einen Förderantrag beim Land stellen. Der ist dann aber noch lang nicht bewilligt.

Es ist also noch ein weiter Weg. Die Frage, ob und wenn ja wann Vaihingen Geld vom Land und vom Bund bekommen könnte, möchte Böhm lieber nicht beantworten. Das hänge schließlich auch davon ab, welche Projekte von den Stadträten priorisiert werden. Dieser politischen Entscheidung wolle sie nicht vorweggreifen. Nur so viel ist sicher: „Im nächsten Jahr wird das noch nichts.“

Auch der Bahnhof könnte saniert werden

Wenn Vaihingen in ein Sanierungsprogramm aufgenommen werden sollte, dann ist sicher, dass das Projekt über den Marktplatz hinausgehen wird. „Solche Gebiete werden immer großflächig abgetastet“, sagt die Sachgebietsleiterin. Angedacht ist, auch den Bahnhof beziehungsweise den Bahnhofsvorplatz zu berücksichtigen.

Frank Hüttner hofft, dass es klappt. Denn im Rahmen eines Sanierungsgebiets könne man sicher „stadtgestalterisch was Schönes machen“ und den Vaihinger Markt deutlich aufwerten. Er sei froh, dass man sich gemeinsam auf den Weg gemacht habe und dass der Bezirksbeirat den erforderlichen Beschluss einstimmig gefasst habe.