Die Restaurantkette Vapiano ist insolvent. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit.

Köln - Die Corona-Krise hat die ohnehin angeschlagene Restaurantkette Vapiano in die Insolvenz getrieben. „Aufgrund des drastischen Umsatz- und Einnahmenrückgangs ist zum heutigen Tag der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit für die Vapiano SE eingetreten“, teilte das Unternehmen am Freitag in Köln mit.

 

Zugleich richtete das Unternehmen einen „dringenden Appell an die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung der wirtschaftlichen Hilfen in der Covid-19-Krise“. Damit hofft der Vorstand, den innerhalb einer Frist von drei Wochen gebotenen Insolvenzantrag doch noch abwenden zu können.

Mehr als 230 Restaurants

Die Vapiano SE verzeichne wegen der aktuellen Covid-19 Krise weitere drastische Umsatzeinbußen und erwarte einen weiteren Rückgang des Ergebnisses, schrieb Finanzvorstand Lutz Scharpe in der Pflichtmitteilung für die Börsen. „Zwischenzeitlich mussten aufgrund der Einschränkungen durch Covid-19 nahezu alle weltweit mehr als 230 Restaurants schließen.“ In Deutschland seien seit Donnerstagabend bundesweit alle 55 durch den Vapiano-Konzern betriebenen Restaurants auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während fast keine Umsätze mehr generiert würden, fielen Gehälter, Mieten und Betriebskosten weiter an.

Vapiano kündigte an, „kurzfristig“ Anträge unter den von verschiedenen Regierungen in Europa angekündigten finanziellen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Covid-19 Krise zu stellen. Nur wenn rechtzeitig und in ausreichendem Maße staatliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden, könne eine bereits entwickelte Finanzierungslösung mit den wesentlichen Aktionären und den finanzierenden Banken abgeschlossen werden. „Andernfalls wird Vapiano unverzüglich Insolvenzantrag für die Vapiano SE und, falls erforderlich, für wesentliche Tochtergesellschaften stellen.“

Das Unternehmen wies darauf hin, dass die von der Regierung in Aussicht gestellte „KfW-Corona-Hilfe“ zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen „zum jetzigen Zeitpunkt offenbar nicht verfügbar“ sei, da eine Antragstellung über die dafür zuständigen Hausbanken derzeit noch nicht möglich sei. „Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Covid-19 und den daraus resultierenden drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Folgen sind insbesondere Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe bereits heute in ihrer Existenz bedroht, wenn hier keine rasche Lösung gefunden wird.“