Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Tod der 14-jährigen Kalinkas ist das Urteil gegen den Stiefvater rechtskräftig. Nun muss sich auch noch der leibliche Vater des Mädchens vor Gericht verantworten – wegen Entführung des Täters.

Mülhausen - Wenn André Bamberski am Donnerstag in Mülhausen im Elsass vor Gericht steht, wird er tun, was er schon so oft getan hat. Der pensionierte Buchhalter und Wirtschaftsprüfer wird mit der ihm eigenen Gründlichkeit und Geduld dem Richter Rede und Antwort stehen. Und doch ist für den 76-jährigen Franzosen diesmal alles anders.

 

Aus dem Verfolger ist eine Verfolgter geworden, aus dem Nebenkläger ein Angeklagter. Ein halbes Leben lang hatte Bamberski den Mann gejagt, den er für den Vergewaltiger und Mörder seiner Tochter Kalinka hält: den Stiefvater des Mädchens, den deutschen Arzt Dieter K. Mit Billigung, wenn nicht gar im Auftrag Bamberskis war Dieter K. im Oktober 2009 vor seiner Wohnung im bayerischen Scheidegg zusammengeschlagen, gefesselt und nach Frankreich verschleppt worden, wo er zwei Jahre später wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Zermürbt von der Untätigkeit der deutschen Behörden

Aber die Jagd ist vorbei. Die Revision gegen das Urteil ist im April verworfen worden, die Entscheidung nun rechtskräftig. Bamberski ist es jetzt, der Rechenschaft abzulegen hat. Auf „Entführung, Freiheitsberaubung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwere Körperverletzung“ lautet die Anklage. Dass er, zermürbt von jahrzehntelanger Untätigkeit der deutschen Justizbehörden, die Dieter K. weder verfolgen noch nach Frankreich ausliefern mochten, 2009 zur Selbstjustiz geschritten war, könnte ihm jetzt bis zu zehn Jahre Haft eintragen.

Mitangeklagt sind die mutmaßlichen Entführer, ein Kosovare und ein Georgier, die den Deutschen gefesselt, geknebelt und mit einem Schädelbruch oberhalb eines Auges in Mülhausen abgelegt hatten – ein paar Straßenecken nur vom Gericht entfernt. Außerdem hat sich eine österreichische Journalistin zu verantworten, die Vermittlerdienste geleistet haben soll.

André Bamberski sieht sich frei von jeder Schuld. Er habe nur seine Pflicht getan, pflegt der Mann mit dem kerzengerade gezogenen Seitenscheitel und den wasserblauen Augen zu versichern – seine Pflicht als Vater zumal, der im Sommer 1982 am Grab der 14-jährigen Tochter gelobt hatte, ihren Mörder zur Rechenschaft zu ziehen. Im Strafverfahren gegen Dieter K. hatte die Staatsanwaltschaft dafür noch lobende Worte gefunden. Ohne die Beharrlichkeit, ja Besessenheit des Vaters hätte der Tod der Tochter niemals geahndet werden können, hatte der Anklagevertreter anerkennend festgestellt.

Genugtuung hat er, ganz gleich, wie der Prozess ausgeht

Bamberskis Anwalt, Laurent de Caunes, hat angekündigt, er werde das Gericht auffordern, sich dieser Sichtweise anzuschließen und seinen Mandanten freizusprechen. Im Ermittlungsverfahren hatte Bamberski zu Protokoll gegeben, er habe der Entführung zugestimmt, sie aber nicht in Auftrag gegeben. Keinen einzigen Euro habe er den Entführern versprochen oder gar zukommen lassen. Bleibt die Frage, wieso er zur Zeit der Tat in einem Hotel von Mulhouse abgestiegen war, im Gepäck einen von der Polizei sichergestellten Umschlag mit 19 000 Euro in bar. Der Hinweis, damit für eventuelle Auslagen der Entführer aufkommen zu wollen, die freilich selbst nie um Spesenerstattung gebeten hätten, vermochte zumindest die Staatsanwaltschaft bisher nicht zu überzeugen.

André Bamberski, der nicht zuletzt aus dem katholischen Glauben die Kraft für seinen Feldzug gegen Dieter K. gezogen hat, zitiert auf seiner Internetseite aus dem Matthäus-Evangelium: „Selig sind, die da hungert und dürstet nach Gerechtigkeit, denn sie sollen satt werden.“ Ihn selbst hungert und dürstet nicht mehr. Ihm ist Genugtuung zuteil geworden – ganz gleich, ob er hierfür nun noch nachträglich strafrechtlich einzutreten hat oder nicht.