Veränderung bei den Stadtwerken Geld ausgeben, um zu sparen? Stadt Böblingen gründet Holding

Damit – unter anderem – die Verluste der Bäder weiter mit den Gewinnen aus der Energiesparte verrechnet werden können, gründet die Stadt Böblingen eine Holding. Foto: Eibner

Bei den Stadtwerken ändern sich nach einem Gerichtsurteil rechtliche Strukturen. Ein Schritt, der die Stadt knapp 900 000 Euro kostet, auf lange Sicht aber Geld sparen soll.

Böblingen: Anke Kumbier (ank)

Die Beteiligungsstrukturen bei den Böblinger Stadtwerken ändern sich, die Stadt gründet eine Holding. Ein Schritt, der die Stadt in den nächsten drei Jahren knapp 900 000 Euro kosten wird, der vor allem Formalitäten erfüllt und der doch offenbar unvermeidbar ist.

 

Um nachvollziehen zu können, worum es geht, muss man zurückblicken. Das tut die Böblinger Stadtverwaltung in einer Sitzungsvorlage. Darin erklärt sie ausführlich, was zu dem Vorschlag geführt hat, den der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig abgesegnet hat.

Im Jahr 2013 wurden die Stadtwerke Böblingen gegründet, seit Ende 2013 sind sie eine GmbH & Co. KG, an der die Stadt Böblingen über ihren Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit 58,9 Prozent und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH mit 41,1 Prozent beteiligt sind.

Stadt Böblingen muss handeln

Bislang war es so: Die Gewinne aus der Versorgungssparte der Stadtwerke, also aus dem Vertrieb von Strom, Gas und Fernwärme, durften mit den Verlusten aus dem Bäderbetrieb und der Parkierung verrechnet werden. Der Effekt: Die Stadtwerke mussten weniger Steuern zahlen, weil ihr Gewinn niedriger ausfiel. Die Stadt hingegen zahlte weniger Verlustausgleich für Bäder und Parkhäuser, weil Teile davon bereits mit dem Gewinn verrechnet waren. Eine Win-win-Situation für beide Seiten also.

Was ändert sich nun: Die Stadtwerke dürfen ab diesem Jahr die Gewinne und Verluste nicht mehr miteinander verrechnen. Dass sie es in der Vergangenheit überhaupt tun durften, ging laut Stadtkämmerer Sascha Schneider auf eine Sondergenehmigung des Finanzamts zurück.

Diese Sondergenehmigung wurde allerdings bereits 2019 zurückgenommen. Damals legten die Stadtwerke Widerspruch ein. Doch inzwischen hat, so Schneider weiter, auch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass diese Verrechnungsmöglichkeit so nicht mehr geht.

Warum die Stadt eine Holding gründet

Nun könnte man meinen: alles halb so wild. Schließlich zahlen die Stadtwerke Gewerbesteuer, der sich an ihrem Gewinn misst. Fällt der – ohne die Verrechnung mit den Verlustsparten – höher aus, fließt mehr in den städtischen Haushalt. So einfach ist es allerdings nicht. Anhand von Beispielrechnungen legt die Verwaltung dar, warum die Verrechnung von Gewinn und Verlust dem städtischen Haushalt mehr bringt als höhere Gewerbesteuereinnahmen.

Daher schlug die Verwaltung vor, einen sogenannten steuerlichen Querverbund zu bilden. Über diesen können die Gewinne und Verluste wieder miteinander verrechnet werden. Allerdings – und das ist der Knackpunkt – ist ein solcher Querverbund mit den aktuellen Unternehmensformen und Beteiligungsstrukturen rechtlich nicht möglich.

Offizielle Eröffnung neues Kundenzentrum der Stadtwerke Böblingen in der Wolfgang-Brumme-Allee 3. Foto: Archiv/Stefanie Schlecht

Die neue, nun beschlossene Beteiligungsstruktur sieht folgendermaßen aus: Die Stadt gründet eine Holding GmbH, in die sie den Bäderbetrieb, die Parkierung und das Industriegleis auf der Hulb aufnimmt. Diese Holding gehört zu 100 Prozent der Stadt. Die Stadtwerke Böblingen wiederum werden zu einer GmbH, an der die Holding mit 58,9 Prozent und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH – wie gehabt – mit 41,1 Prozent beteiligt ist.

Beraterin hält Konstrukt für tragfähig

Die Stadt zahlt dafür, vor allem für diverse Beratungsleistungen, voraussichtlich 884 400 Euro – verteilt auf drei Jahre. Kämmerer Sascha Schneider geht davon aus, dass sich diese Investition nach drei Jahren rentiert haben dürfte.

Stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht gleich 2013 eine Holding gegründet hat. Damals war offenbar nicht sicher, ob die städtischen Grundstücke, wie beispielsweise das Freibadgelände, grundsteuerfrei an die Holding übertragen werden dürften. Die Stadt verzichtete deshalb auf die Holding und erhielt stattdessen vom Finanzamt die erwähnte Sondergenehmigung. Inzwischen hat sich laut Kämmerer Schneider die rechtliche Situation geändert. Kommunen dürfen Grundstücke, ohne Grundsteuer zu zahlen, in die Holding übertragen. Mit dieser Änderung wurde nun wohl auch der Grund für die Sondergenehmigung hinfällig.

Nahm die Stadt Böblingen vorher eine Sonderrolle ein, beschreitet sie nun einen Weg, den offenbar viele Kommunen gewählt haben. Eine Beraterin von Ernst & Young, die in der Gemeinderatssitzung anwesend war, betonte: „Das, was wir jetzt machen, ist Standard.“ Die Sorge im Gremium, dass sich auch dieses Konstrukt schnell überleben könnte, versuchte die Beraterin zu nehmen. Mache man die kommunalen steuerlichen Querverbünde kaputt, hätte nicht nur Böblingen ein Problem, dann wären Kommunen in ganz Deutschland betroffen. Was wohl so viel heißen soll wie: Würde man sie abschaffen, wäre der Protest zu groß.

In einer ersten Version hatte es geheißen, Kommunen dürften Grundstücke inzwischen gewerbesteuerfrei an eine Holding übertragen. Es muss natürlich grundsteuerfrei heißen. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Was ändert sich für Mitarbeiter und Kunden?

Mitarbeiter
Was die Gründung der Holding für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke konkret bedeutet – schließlich wechseln einige Sparten in die Holding – ist noch nicht klar. Die Stadtwerke wollen bis Sommer 2026 einen Projektplan ausarbeiten, heißt es auf Nachfrage.

Kunden
Für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke und für die Bürgerinnen und Bürger dürfte sich nichts ändern. Es geht vor allem darum, rechtliche Auflagen zu erfüllen.

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