Eigentümer wollen säumige Mieter schneller vor die Tür setzen. Der Mieterbund warnt vor Aktionismus. Die Forderungen seien überzogen.

Stuttgart - Für die Hausbesitzer ist es eines der drängendsten Probleme im Mietrecht, die Mietervereine warnen dagegen vor Aktionismus. Bei der Frage, ob die gesetzlichen Regeln gegen Mietnomaden ausreichen, gehen die Meinungen weit auseinander. Der Verband Haus und Grund, der Immobilieneigentümer vertritt, rechnet sich Chancen aus, mit strengeren Regeln gegen Mietnomaden bei der schwarz-gelben Koalition Gehör zu finden. Eine entsprechende Absichtserklärung findet sich im Koalitionsvertrag. Andreas Stücke, der Generalsekretär des Verbandes, verlangte in Berlin, Mietnomaden "das Handwerk zu legen".

Der Schaden kann beträchtlich sein


Forderungen nach schärferen Gesetzen sind von der alten Bundesregierung mit dem Argument abgeschmettert worden, es handele sich um wenige Einzelfälle. Aus Sicht der Vermieter geht es aber keineswegs um ein seltenes Phänomen. Haus und Grund schätzt, dass es bundesweit 15.000 Mietnomaden gibt. Der Deutsche Mieterbund hält dies für überzogen. Sein Sprecher Ulrich Ropertz spricht von 1000 Mietnomaden im Jahr. "Das Thema ist in der Wohnungswirtschaft kaum präsent", sagte Ropertz.

Der Mieterbund räumt aber ein, dass der Schaden für den einzelnen Besitzer beträchtlich sein kann. Eine Gesetzesänderung lehnt er Mieterbund, der die Interessen von 20 Millionen Mietern vertritt, aber ab. Statt das Gesetz zu verschärfen müsse darüber nachgedacht werden, ob nicht mehr Richter eingestellt werden müssten, meint der Mieterbund.

Unzufrieden sind die Hausbesitzer vor allem deshalb, weil es zwischen einem und drei Jahren dauern kann, bis Mietnomaden die Wohnung räumen müssen. Im Normalfall gebe es zwischen Mietern und Vermietern zwar wenige Probleme, meinte Stücke, es werde Betrügern aber leicht gemacht, "dem Rechtsstaat und Vermietern eine lange Nase zu zeigen". Dies führt Haus und Grund auf die langen Gerichts- und Vollstreckungsverfahren zurück. Wer als Vermieter Betrügern auf den Leim gehe, müsse erhebliche Schäden verkraften.

Am Ende muss der Vermieter bezahlen


Im Schnitt summierten sich die Mietausfälle, Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Renovierung auf 25.000 Euro. Die Grundeigentümer verweisen darauf, dass etwa ein vom Gericht beauftragtes Umzugsunternehmen in Frankfurt dem Vermieter 4000 Euro in Rechnung stelle. Private Vermieter müssten sich bei diesen Summen Sorgen um ihre Existenz machen.

Das Mietnomadentum sei erst mit dem Leerstand von Wohnungen entstanden, sagte Stücke. Betrügereien gebe es vor allem in Nordrhein-Westfalen und in Ostdeutschland. Doch auch aus Süddeutschland seien Fälle bekannt. In der Regel präsentierten sich Mietpreller als seriöse und zahlungskräftige Interessenten, die oft mit teuren Autos vorfahren, heißt es bei Haus und Grund. In der Regel halte sich ein Mietnomade nur in einer Region auf. Die Vorstellung, dass Mietnomaden quer durch die Republik zögen, stimme mit der Wirklichkeit selten überein. Haus und Grund rät Vermietern, sich Gehaltsbescheinigungen vorlegen zu lassen und mit dem Einverständnis des künftigen Mieters weitere Auskünfte einzuholen.

Verluste für Vermieter sollen begrenzt werden


Die Immobilieneigentümer verlangen gesetzliche Korrekturen, um die Verfahrensdauer zu verkürzen und Verluste für Vermieter zu begrenzen. Der Vorschlag sieht vor, dass Gerichte die Hinterlegung der Miete in einer einstweiligen Verfügung anordnen können. Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens wird die Miete vom Gericht einbehalten.

Dies soll laut Haus und Grund auch in den Fällen von erheblicher Mietminderung gelten. Stellt sich heraus, dass der Mieter das Geld zu Recht einbehalten habe, soll das hinterlegte Geld an ihn herausgegeben werden. Andernfalls erhalte der Vermieter das Geld. Kommt der Mieter der Anordnung zur Hinterlegung nicht nach, soll der Eigentümer die sofortige Wohnungsräumung beantragen können. So lasse sich die Verfahrensdauer auf ein Jahr verkürzen.