Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Nördlich der Rems Im Gebiet zwischen Waiblingen und Schorndorf kommen nach Ansicht der Region einzelne Bergkuppen in Frage. Diese Flächen liegen aber teilweise oder vollständig in Landschaftsschutzgebieten. Solche Schutzgebiete sind nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium – es muss deshalb jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ein Windrad denkbar wäre. Schurwald Zu diesen Höhenzügen vertritt der VRS eine differenzierte Haltung. Im westlichen Schurwald nördlich des Neckars würden Windräder die einzigartige Lage der Grabkapelle oder auch des Weinortes Rotenberg verschandeln; auch Belange des Segelflugplatzes Esslingen-Jägerhaus und des Flugplatzes Stuttgarts sprächen eher gegen Windräder. Ähnliches gelte für den östlichen Schurwald rund um die Kaiserberge. Zwischen Weinstadt und Uhingen könne hingegen eine Gruppierung von jeweils drei bis fünf Anlagen angestrebt werden, wobei zwischen den Gruppen mindestens drei Kilometer Abstand einzuhalten sei. Schwäbische Alb Bei Lauterstein gibt es nach Ansicht des VRS eine „größere, relativ konfliktarme Fläche“ für Windräder. Für den restlichen Albtrauf bleibt der Verband vage: Man könne nicht den gesamten Albtrauf ausklammern, sieht aber zum Beispiel wegen der Vogelschutzgebieten und des Biosphärenschutzgebietes zahlreiche Konflikte. Wie dieser letztere Schutzstatus, der immerhin von der Unesco verliehen wurde, zu bewerten sei, ist völlig offen.

 

In den sonstigen Bereichen der Region sieht der Verband nur vereinzelte kleine Flächen für Windräder, so beispielsweise im Stromberg bei Sachsenheim oder im Schwäbischen Wald. Zwei neue Standorte sind in Stuttgart denkbar: die Bernhardshöhe an der A 8 und die Hohe Warte südöstlich von Weilimdorf. Wie viele Windräder auf allen diesen Flächen hinzukommen könnten, darüber schweigt sich der VRS in seiner Vorlage aus – es wären aber zumindest rechnerisch deutlich mehr, als die Region bauen müsste, um ihren Beitrag zum Erreichen des Landeszieles zu leisten.

Zum Jahresende könnten diese neuen „Vorranggebiete“ des Regionalverbandes gültig werden – alle Fraktionen trugen gestern die Planung des VRS mit. Jetzt werden die Pläne noch mit den Kommunen abgestimmt. Auch die Landesregierung wird ein gewichtiges Wörtchen mitsprechen. Man erwarte eine „vernünftige Vorrangplanung“ von den Regionalverbänden, sagte Ralf Heineken, der Sprecher des Umweltministeriums, am Mittwoch gegenüber der StZ. Im Mai wird das neue Planungsgesetz im Landtag verabschiedet, im Frühjahr will das Land einen „Winderlass“ herausgeben, um viele Punkte klarer zu machen.

Allerdings: jede Gemeinde außerhalb der künftigen Vorranggebiete darf trotzdem eine Windkraftanlage bauen, sofern diese den sonstigen regionalplanerischen Bestimmungen nicht zuwiderläuft. Heineken erwartet dennoch keinen Wildwuchs in der Region: „Wenn ein Regionalverband gescheit plant, dann wollen die Investoren sowieso in die Vorranggebiete.“