Im Kompetenzstreit an der Spitze des Verbands Region Stuttgart haben die Regionalräte am Mittwoch an Regionalpräsident Thomas Bopp und Regionaldirektorin Nicola Schelling appelliert, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Stuttgart - Im Kompetenzstreit an der Spitze des Verbands Region Stuttgart haben die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und Freie Wähler am Mittwoch die Beteiligten zu einer gemeinsamen Lösung verdonnert. In dem nach Angaben von Regionalpräsident Thomas Bopp in nichtöffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit angenommenen gemeinsamen Antrag der großen Fraktionen drückt der Wirtschaftsausschuss die Erwartung aus, dass „die Weichen für eine positive und konstruktive Zusammenarbeit aller Gremien und Organe des Verbands gestellt werden, so dass hierzu keine weiteren Beschlüsse der Regionalversammlung erforderlich werden.“

 

Der seit 2015 geführte Streit zwischen dem Regionalpräsidenten Thomas Bopp und Regionaldirektorin Nicola Schelling geht letztlich um die Frage, ob und inwieweit Bopp Zugriff auf die führenden Mitarbeiter der von Schelling geleiteten Verbandsgeschäftsstelle nehmen kann und ob dies von Schelling genehmigt werden muss.

Zuerst Schelling, dann Bopp

Nun setzen die Regionalräte auf ein mehrstufiges Verfahren, das die verworrene Situation lösen oder zumindest abmildern soll. Auf der Basis einer bereits erfolgten Organisationsuntersuchung soll zunächst Regionaldirektorin Schelling „konkrete Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten und in der nächsten Ältestenratssitzung vorstellen“. Dazu wird sie vom Ausschuss „beauftragt“, heißt es in dem Beschluss. Bopp wird ebenfalls beauftragt, nach der Ältestenratssitzung auf Basis der dort erfolgten Beratung eine Beschlussvorlage für den Wirtschaftsausschuss zu formulieren, die dann die Lösung der Auseinandersetzung ermöglicht.

„Wir wollen, dass es soweit möglich zu einem Miteinander kommt und der juristsche Klein-Klein-Krieg beendet wird“, sagte ein Regionalrat nach der Sitzung. Der Umstand, dass man von Schelling Formulierungsvorschläge erwartet, wird als ein Versuch gewertet, sie an den Regelungen zu beteiligen und dies nicht allein Bopp einzuräumen. Deshalb seien auch manche Formulierungen aus einem ersten Beschlussvorschlag Bopps entschärft worden, sagte ein Regionalrat. Schelling hatte ja im Vorfeld erklärt, sie halte einen derartigen Beschluss für rechtswidrig und werde dagegen Widerspruch einlegen. Der gemeinsame Lösungsweg soll wohl auch weitere juristische Auseinandersetzungen, die sich Monate hinziehen können, verhindern.

Basis ist das Gutachten

Vom Verfahren und von den Formulierungen her sei damit ein „Schritt auf Schelling zu gemacht worden“, sagte ein Regionalrat, in der Sache stärke der Beschluss indes die Position Bopps. Mehrfach wird nämlich darauf hingewiesen, dass das vorliegende Organisationsgutachten des Heilbronner Büros Schneider & Zajontz Consult GmbH die Basis der Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit sei. Darin wird die von Schelling geleitete Geschäftsstelle als „leistungsfähiger und offener Dienstleistungsbetrieb“ bezeichnet, auf den die Organe des Verbands, also Regionalversammlung, Regionaldirektorin und Regionalpräsident, „jederzeit zurückgreifen können“. Der Regionalpräsident müsse zur Klärung fachlicher Fragen „direkt mit den Direktoren das Gespräch suchen dürfen“. Vermerke und E-Mails darüber seien nur in speziellen Fällen erforderlich. Auch die Pressestelle und den Hausjuristen müsse er direkt ansprechen können und für kleinere Dienstleistungen ohne „weitere Zustimmung“ in Anspruch nehmen dürfen. Unmissverständlich stellen die Berater auch klar, dass sie empfehlen, „von der bisherigen Praxis Abstand zu nehmen, dass die Regionaldirektorin über jede Inanspruchnahme der Geschäftsstelle vorher informiert werden beziehungsweise ihre Zustimmung erteilen muss“.