Auch nach dem Verfahren in zweiter Instanz werden dem Bezirksligisten SV Perouse aus dem Spiel gegen den FSV Bissingen II Anfang Dezember drei Punkte gut geschrieben. Der Aufsteiger hatte die Partie mit 3:6 verloren und legte gegen die Spielwertung Protest ein, weil der Gegner vier Akteure des Oberligateams von Beginn an spielen ließ. Das Bezirkssportgericht wertete den Einsatz nach Paragraf 16 b der Rechts- und Verfahrensordnung als Spielmanipulation und sprach dem SV Perouse 3:0 Tore und drei Punkte am grünen Tisch zu. Bissingen legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Verbandsgericht des württembergischen Fußballverbandes wies die als unzulässig zurück, weil die Widerspruchsfrist von zehn Tagen nicht eingehalten worden war. Die Bissinger Verantwortlichen haben nun noch die Möglichkeit zivilrechtlich vorzugehen. Der Vorsitzende Aktive und Spielbetrieb, Rolf Knorr, ließ diese Möglichkeit auf Anfrage unserer Zeitung gestern noch offen: „Das Urteil ist ja ganz frisch. Wir müssen das jetzt erst besprechen und beraten, was zu tun ist.“